Allgemeine Beförderungsbedingungen

Lieber Fluggast,

Zunächst einmal möchten wir Ihnen einen angenehmen Flug mit Corendon Airlines wünschen.

Die folgenden Informationen wurden zusammengetragen, um mögliche Fragen zu beantworten, die Sie hinsichtlich Ihres Fluges mit Corendon Airlines haben.

Für weitere Informationen, Beratung oder bei Anfragen kontaktieren Sie uns bitte.

Indem Sie Ihr Flugticket kaufen, erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Diese Bedingungen können nach Ermessen von Corendon Airlines ohne vorherige Benachrichtigung der Passagiere geändert werden.

Die folgenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Corendon Airlines kann allerdings keine Garantie für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Informationen auf der Website corendon-airlines.com übernehmen.

Corendon Airlines Aktivitäten und Flüge werden gemäß den geltenden nationalen und internationalen Bestimmungen durchgeführt. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bestimmungen und den hier festgelegten Verkaufsbedingungen gilt grundsätzlich die einschlägige nationale/internationale Bestimmung.

 

CONTENTS

1. REGELN ZU RESERVIERUNGEN

2. REGELUNGEN FÜR RESERVIERUNGSÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN

3. NICHTBEFÖRDERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG

3.1 Recht zur Ablehnung der Beförderung

3.2 Wenn das vom Passagier vorgelegte Ticket

4. VERSPÄTUNGEN, ANNULLIERUNGEN, ZWISCHENSTOPPS, NONSTOP-FLÜGE

5. VOLLCHARTER-FLÜGE VON REISEVERANSTALTERN

6. ZUSÄTZLICHER SITZPLATZ

7. FLUGSICHERHEIT

7.1 Flüssigkeiten

7.2 Arzneimittel

8. FRACHT- UND HANDGEPÄCK

8.1 Gebuchtes Gepäck

8.2 Gepäckregeln und Sitzplatzreservierungspreise für Flüge von und nach Holland, die vom Reiseveranstalter Corendon Holland durchgeführt werden

8.3 Gepäckregeln und Sitzplatzreservierungspreise für Flüge von und nach Belgien, die vom Reiseveranstalter Corendon Belgium durchgeführt werden

8.4 Gepäckregeln und Sitzplatzreservierungspreise für andere Flüge von Corendon Airlines Türkei:

8.5 Zustellung und Abholung von Reisegepäck

8.6 Spezifische Güter oder Gegenstände, die als oder im Gepäck befördert werden.

8.7 Handgepäck

8.8 Haustiere

8.8.1 Haustiere in der Kabine

8.8.2 Bei Haustieren mit einem Gewicht von mehr als 8 kg Transport im Frachtbereich:

8.8.3 Diensttier/Begleittier

8.8.4 Einschränkungen für die Beförderung von Tieren im Frachtraum und Haustieren in der Kabine auf Flügen mit Corendon Airlines

8.9 Persönliche Gegenstände

8.10 Gefahrengüter

8.11 Elektronische Geräte

8.11.1 8.11.1 PED

8.11.2 T‐PED (Transmitting PED)

8.11.3 C‐PED (Controlled PED)

8.12 Gepäckunregelmäßigkeiten

8.12.1 Verlorene Gepäckstücke

8.12.2 Beschädigte Gepäckstücke

8.13 Zusatzsitz für den Transport meines Musikinstruments

8.14 Powerbank

9. ENTSCHÄDIGUNG FÜR GEPÄCKSTÜCKE

9.1 Verzögerte Auslieferung

9.2 Beschädigtes / verlorenes Gepäck

9.3 Haftungsausschluss

10. PASSAGIERE MIT SPEZIELLEN BEDÜRFNISSEN

10.1 Kranker, invalider oder behinderter Passagier

10.2 Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, Behinderung

10.3 Passagiere mit Rollstuhl

10.4 Passagiere mit Hörbehinderung

10.5 Passagiere mit Sehbehinderung oder teilweiser Sehschwäche

10.6 Schwangerschaft

10.7 Unbegleitete Kinder

10.8 Notausgangsreihen

10.9 Drohnen

10.10 Gipsverband

10.11  MAAS-Service (Meet And Assist)

10.8.1 Folgenden Personen werden Sitzplätze in Notausgangsreihen nicht zugewiesen:

11. SPEISEN UND GETRÄNKE AN BORD

12. STEUERFREIE EINKÄUFE

12.1 E.U.-Länder

12.2 Türkei

13. KUNDEN-MEINUNGEN / FRAGEBOGEN

 

1. REGELN ZU RESERVIERUNGEN

Corendon Airlines sichert die Beförderung der Person zu, deren Name auf dem Beförderungsdokument steht (Flugticket oder auf eine andere Art ausgestelltes Beförderungsdokument).

Die Beförderungsdokumente sind nicht übertragbar. Sofern Sie mit einem elektronischen Ticket reisen, kann die Beförderung nur durch Vorzeigen eines auf den Namen des Passagiers ausgestelltes gültiges Beförderungsdokument (E-Ticket) in Anspruch genommen werden.

Bei Reisen mit einem elektronischen Ticket sind Sie erst dann berechtigt zu reisen, wenn Sie Ihre Personalien ausreichend nachweisen können und ein elektronisches Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist.

Eine bereits getätigte Reservierung kann weder übertragen, noch kann eine Namensänderung vorgenommen werden. Routen-, Datum- und Flugzeitänderungen können im Rahmen der vorgeschriebenen Regeln vorgenommen werden. Sofern es durch die vom Passagier geforderten Flugrouten- und Flugzeitänderungen zu Preisdifferenzen kommt, wird der Differenzbetrag dem Passagier in Rechnung gestellt.

Nach Ablauf der planmäßigen Abflugzeiten können weder Änderungen an der Reservierung noch Stornierung derselben vorgenommen werden und eine Erstattung des Ticketpreises in diesem Fall ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Rückerstattung an den Karteninhaber kann nur durch die Ticketverkaufsstelle an das Konto der Kreditkarte, mit der er die Zahlung getätigt hat, erfolgen.

Anmerkung zu Flügen vom Flughafen CPH: Sie können 72 Stunden bis 12 Stunden vor der geplanten Abflugzeit einchecken.

Dieser Vorgang kann durch die autorisierten Verkaufsbüros, Call-Center oder Reisebüros von Corendon Airlines erfolgen. Rückerstattungen von bar bezahlten Tickets sind nur durch die Verkaufsstelle, bei der das Ticket gekauft wurde, möglich.

Corendon Airlines übernimmt ohne ein schwerwiegendes Eigenverschulden keine Haftung dafür, wenn es während des Reservierungsvorgangs zu Störungen am elektronischen Reservierungssystem wie Stromausfälle, Fehler, Defekte, Pannen, Datenverlust durch Löschungen, Verzögerung bei Datenübertragungen oder Kontaktaufnahmen, Computerviren, Verbindungsstörungen, Diebstahl, unrechtsmäßige Zugriffe auf Daten sowie unrechtsmäßige Änderungen oder Nutzungen von Daten kommt.

Corendon Airlines behält sich das Recht vor, den Umfang aller kostenpflichtigen Produkte und Leistungen zu erweitern und/oder deren Preise jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Keine natürliche oder juristische Person kann andere Rechte als die hier niedergeschriebenen Bestimmungen beanspruchen. Das Recht, über strittige Fragen zu entscheiden, liegt allein bei Corendon Airlines. Es gelten die Datenschutzbestimmungen und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Corendon Airlines.

2. REGELUNGEN FÜR RESERVIERUNGSÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN

  • Die Reservierung gilt nach der Zahlung als abgeschlossen. Es erfolgt keine Erstattung, wenn der Fluggast den Flug nicht antritt. Stornierungen und Änderungen des Flugscheins nach der Buchung werden gemäß den folgenden Regeln zusätzlich zur Nettoflugscheingebühr in Rechnung gestellt.
  • Im Falle einer Stornierung wird die Nettoticketgebühr erstattet, wobei weder die Servicegebühr noch der Treibstoffzuschlag erstattet werden.
  • Sollte der Fluggast, für den das Ticket ausgestellt wurde, den Flug nicht antreten (wird als No-Show gewertet), werden nur die vom Fluggast bei der Buchung erhobenen Flughafengebühren erstattet. Dies gilt für Buchungen, die nach dem 20.02.2020 vorgenommen wurden. Die Servicegebühr und der Treibstoffzuschlag fallen nicht in den Rahmen dieser Steuererstattung und werden nicht erstattet. Diese Regelung gilt nicht für Passagiere, deren Ticket über einen Reiseanbieter gebucht wurde.
  • Wenn bis zu Ihrem Flug noch mindestens 7 Tage verbleiben, werden bei Flex & Premium Tickets alle Gebühren und Entgelte mit Ausnahme der Servicegebühr erstattet, sofern die Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf des Tickets über unsere Website oder mobile Anwendung erfolgt. Diese Regelung gilt nicht für Promo und Eco Tickets. Der Treibstoffzuschlag wird bei Stornierungen über das Service Center nicht erstattet.
  • Wenn ein reguläres Ticket auf Wunsch des Passagiers storniert wird oder ein Passagier, der ein Ticket gebucht hat, nicht zum Flug erscheint, ist jede zusätzliche Leistung, die er gekauft hat, nicht erstattungsfähig.
  • Bei Hin- und Rückflügen können Sie Änderungen vornehmen, indem Sie die Preisdifferenz zwischen dem alten und dem neuen Flug bis zu 7 Tage bzw. 72 Stunden vor Ihrem Flug bei Flex- bzw. Premium-Tarifen bezahlen.
  • Sollten Sie über eine Drittagentur oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, werden alle Rückerstattungen von dem Reiseveranstalter oder Reisebüro verlangt, von dem das Ticket ausgestellt wurde, und in diesem Fall sind die zusätzliche Leistungen, die über die Website gekauft wurden, nicht erstattungsfähig.
Änderung Wenn Sie Ihr gebuchtes Flugticket ändern möchten, gelten die folgenden Gebühren und Regeln.
  PROMO ECO FLEX PREMIUM
Mehr als 1 Woche vor Abflug Nicht erstattbar Nicht erstattbar 49 € pro Person/ Flug werden vom Ticketpreis abgezogen. *Bei Umbuchung werden eventuelle Preisdifferenzen berechnet. Es wird kein Abzug vorgenommen. Sie können umbuchen, indem Sie die Preisdifferenz bezahlen.
Zwischen 1 Woche und 48 Stunden Nicht erstattbar Nicht erstattbar 69 € pro Person/Flug werden vom Ticketpreis abgezogen. *Bei Umbuchung werden eventuelle Preisdifferenzen berechnet. Es wird kein Abzug vorgenommen. Sie können umbuchen, indem Sie die Preisdifferenz bezahlen.
Weniger als 48 Stunden Nicht erstattbar Nicht erstattbar Nicht erstattbar 50 € pro Person/Flug werden vom Ticketpreis abgezogen, *Bei Umbuchung werden eventuelle Preisdifferenzen berechnet.
Storno/Erstattung Wenn Sie Ihr gebuchtes Flugticket stornieren möchten, gelten die folgenden Gebühren und Regeln.
  PROMO ECO FLEX PREMIUM
Mehr als 1 Woche vor Abflug Nicht erstattbar Nicht erstattbar 100 € pro Person/ Flug werden vom Ticketpreis abgezogen. Ein eventueller Differenzbetrag wird erstattet.** Der Ticketpreis wird zu (100 %) erstattet.**
Zwischen 1 Woche  und 48 Stunden Nicht erstattbar Nicht erstattbar Nicht erstattbar Der Ticketpreis wird zu (100 %) erstattet.**
Zwischen 3 - 48 Stunden Nicht erstattbar Nicht erstattbar Nicht erstattbar 75 € pro Person/ Flug werden vom Ticketpreis abgezogen. Ein eventueller Differenzbetrag wird erstattet. **

*Die Servicegebühr und der Treibstoffzuschlag sind in der Berechnung nicht enthalten.

**Die „Servicegebühr" und der „Treibstoffzuschlag" sind nicht erstattbar.

Nicht erstattbar: Umbuchungsgebühr/Stornierungsgebühr zum vollen Ticketpreis.

Wenn ein Inhaber eines Promo-Tickets die Erstattung von Steuern beantragt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € pro Person und Flug erhoben.

Die Tarife EcoPlus+ und FlexPlus+ werden für einige Ziele zu bestimmten Zeiten angeboten. Für diese gelten die Regelungen der Eco- bzw. Flex-Tarife.

Weitere Informationen zu den Änderungen und Stornierungsregeln der Tarifgruppen von Corendon Airlines, die vor dem 18. April 2023 gelten, finden Sie hier.

Offenes ticket

Wenn Ihr Corendon Airlines-Ticket (Eco, Flex, Premium) aufgrund der Bedingungen des aktuellen Zeitraums ausgesetzt wurde, können Sie Ihr Ticket über die Seite Mein Konto ändern, auf die Sie zugreifen können, indem Sie sich auf unserer Website anmelden.

Wird kein passender Termin oder Zielort gefunden, wird Ihre Ticketgebühr ohne Abzug zurückerstattet.

Nachfolgend finden Sie die Regeln für Ihre offenen Tickettransaktionen:

  • Ihr offenes Ticket muss innerhalb von 1 Jahr nach dem Änderungsdatum verwendet werden. Passagiere, die ihr Ticket für ein Jahr als Offen-Ticket behalten möchten, müssen dies durch Eingabe ihrer PNR und ihres Nachnamens auf dieser Seite bestätigen.
  • Wenn Sie Ihr Ticket ändern möchten, nachdem Sie einen bestätigten Flug haben, muss das neu gewählte Datum 7 Tage vor oder 7 Tage nach dem ursprünglichen Flug liegen. So können Sie auch Preisunterschiede bzw. Strafen/Umbuchungsgebühren vermeiden. Außerhalb des kostenlosen Datumsbereichs gelten die Änderungsregeln des ursprünglichen Tickettyps (Eco, Flex, Premium) und bei Preisunterschieden zwischen den beiden Tickets wird dieser berechnet. Wenn Sie eine neue Reservierung vornehmen möchten und der Flugpreis niedriger ist als der Ticketpreis in Ihrer ursprünglichen Reservierung, wird die Differenz nicht zurückerstattet.
  • Wenn Sie eine Änderung an Ihrem offenen Ticket vornehmen möchten, können Sie nur Änderungen an Ihrer ursprünglichen Tarifart vornehmen.
  • Falls Sie eine Rückerstattung wünschen, können Sie uns über Ihre Stornierung informieren, indem Sie sich auf unserer Website einloggen oder uns über die Nummern auf unserer Kontaktseite kontaktieren.
  • Wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen, wird Ihr Ticketpreis automatisch auf das Konto zurückerstattet, mit dem Sie Ihre Buchung bezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu 4 Wochen dauern kann.
  • Offene Tickets können nicht auf eine andere Person übertragen werden und der Name eines Passagiers kann nicht geändert werden.
  • Wenn Sie Ihr Open Ticket stornieren müssen, erhalten Sie den Ticketpreis und zusätzliche Leistungen (sofern erworben) vollständig zurückerstattet. Das Ticket muss innerhalb eines Jahres nach Erstellung des offenen Tickets storniert werden, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Wenn Sie Ihr offenes Ticket für einen anderen Flug neu ausstellen oder Ihr offenes Ticket stornieren möchten, bitten wir Sie, Ihre Buchung über unsere Website zu verwalten. Wenn Sie dies nicht über unsere Website tun können, kontaktieren Sie uns bitte über das Callcenter-Team.

Klassich-Offenes Ticket  
Gültigkeit 1 Jahr*
Welches Datum muss das neue Ticket haben, damit es kostenlos geändert werden kann? 

7 Tage vor oder 7 Tage nach dem ursprünglichen Flug

Wie viel wird mir berechnet, wenn ich meinen Anspruch auf kostenlose Änderung verloren habe?

Es gelten die Änderungsregeln des ursprünglichen Tickettyps (Promo**, Eco, Flex, Premium) und die Preisdifferenz wird berechnet

Wird mein offenes Ticket im Falle einer Stornierung zurückerstattet? Ja, zu 100% (innerhalb von 1 Jahr)
Werden bezahlte Zusatzleistungen im Falle einer Stornierung zurückerstattet? Ja, zu 100% (innerhalb von 1 Jahr)
Kann ich mein offenes Ticket auf eine andere Person übertragen/umbenennen? Nein
Wie kann ich mein offenes Ticket ändern/stornieren?

Klicken Sie auf: Buchung verwalten auf unserer Website Oder Kontaktieren Sie unser Callcenter-Team

*Passagiere, die ihr Ticket für ein Jahr als Offen-Ticket behalten möchten, müssen dies durch Eingabe ihrer PNR und ihres Nachnamens auf dieser Seite bestätigen.

Offenes-Ticket-Regeln (Open Plus) für Hin- und Rückflugtickets: 

Wenn nur ein Flug auf Ihrem Hin- und Rückflugticket von Corendon Airlines aus betrieblichen Gründen gestrichen wird und der andere Flug stattfindet, können Sie gemäß den folgenden Regeln Änderungen an Ihrem Ticket beantragen: 

Nur wenn Ihr Hinflug storniert wurde: Sie sollten Änderungen an Ihrem Ticket im Rahmen der "Offenes-Ticket-Regeln" vor Ihrem Rückflug beantragen. Wenn Sie Ihren Rückflug bereits genutzt haben oder Ihr Rückflug bereits abgelaufen ist, können Sie Änderungen nur für den offenen Flug beantragen.

Nur wenn Ihr Rückflug annulliert wurde: Sie sollten vor Ihrem Abflug eine Änderung der "Offenes-Ticket" Regeln für Ihr Ticket beantragen. Wenn Sie Ihren Hinflug bereits genutzt haben oder Ihr Hinflug bereits abgelaufen ist, kann die Änderung nur für die offene Richtung beantragt werden.

Klassich-Offenes Ticket

Wenn Ihr Corendon Airlines-Ticket (Eco, Flex, Premium) aufgrund der Bedingungen des aktuellen Zeitraums ausgesetzt wurde, können Sie Ihr Ticket über die Seite Mein Konto ändern, auf die Sie zugreifen können, indem Sie sich auf unserer Website anmelden.

Wird kein passender Termin oder Zielort gefunden, wird Ihre Ticketgebühr ohne Abzug zurückerstattet.

Nachfolgend finden Sie die Regeln für Ihre offenen Tickettransaktionen:

  • Ihr offenes Ticket muss innerhalb von 1 Jahr nach dem Änderungsdatum verwendet werden. Passagiere, die ihr Ticket für ein Jahr als Offen-Ticket behalten möchten, müssen dies durch Eingabe ihrer PNR und ihres Nachnamens auf dieser Seite bestätigen.
  • Wenn Sie Ihr Ticket ändern möchten, nachdem Sie einen bestätigten Flug haben, muss das neu gewählte Datum 7 Tage vor oder 7 Tage nach dem ursprünglichen Flug liegen. So können Sie auch Preisunterschiede bzw. Strafen/Umbuchungsgebühren vermeiden. Außerhalb des kostenlosen Datumsbereichs gelten die Änderungsregeln des ursprünglichen Tickettyps (Eco, Flex, Premium) und bei Preisunterschieden zwischen den beiden Tickets wird dieser berechnet. Wenn Sie eine neue Reservierung vornehmen möchten und der Flugpreis niedriger ist als der Ticketpreis in Ihrer ursprünglichen Reservierung, wird die Differenz nicht zurückerstattet. 
  • Falls Sie eine Rückerstattung wünschen, können Sie uns über Ihre Stornierung informieren, indem Sie sich auf unserer Website einloggen oder uns über die Nummern auf unserer Kontaktseite kontaktieren.
  • Wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen, wird Ihr Ticketpreis automatisch auf das Konto zurückerstattet, mit dem Sie Ihre Buchung bezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu 4 Wochen dauern kann.
  • Wenn Sie eine Änderung an Ihrem offenen Ticket vornehmen möchten, können Sie nur Änderungen an Ihrer ursprünglichen Tarifart vornehmen.
  • Offene Tickets können nicht auf eine andere Person übertragen werden und der Name eines Passagiers kann nicht geändert werden.
  • Wenn Sie Ihr Offenes Ticket stornieren müssen, erhalten Sie den Ticketpreis und zusätzliche Leistungen (sofern erworben) vollständig zurückerstattet. Das Ticket muss innerhalb eines Jahres nach Erstellung des offenen Tickets storniert werden, um eine Rückerstattung zu erhalten.
  • Wenn Sie Ihr offenes Ticket für einen anderen Flug neu ausstellen oder Ihr offenes Ticket stornieren möchten, bitten wir Sie, Ihre Buchung über unsere Website zu verwalten.
  • Wenn Sie dies nicht über unsere Website tun können, kontaktieren Sie uns bitte über das Callcenter-Team.

 

Offenes-Ticket-Regeln (Open Plus) für Hin- und Rückflugtickets: 

Wenn nur ein Flug auf Ihrem Hin- und Rückflugticket von Corendon Airlines aus betrieblichen Gründen gestrichen wird und der andere Flug stattfindet, können Sie gemäß den folgenden Regeln Änderungen an Ihrem Ticket beantragen: 

Nur wenn Ihr Hinflug storniert wurde: Sie sollten Änderungen an Ihrem Ticket im Rahmen der "Offenes-Ticket-Regeln" vor Ihrem Rückflug beantragen. Wenn Sie Ihren Rückflug bereits genutzt haben oder Ihr Rückflug bereits abgelaufen ist, können Sie Änderungen nur für den offenen Flug beantragen.

Nur wenn Ihr Rückflug annulliert wurde: Sie sollten vor Ihrem Abflug eine Änderung der "Offenes-Ticket" Regeln für Ihr Ticket beantragen. Wenn Sie Ihren Hinflug bereits genutzt haben oder Ihr Hinflug bereits abgelaufen ist, kann die Änderung nur für die offene Richtung beantragt werden.

Ticket Safe

  • Die Option Ticket Safe, die unseren Fluggästen die Möglichkeit bietet, kostenlos umzubuchen, ist für alle Flüge verfügbar, die mindestens 3 Wochen nach dem Buchungsdatum stattfinden.
  • Die Option Ticket Safe kann nur bei der Reservierung gegen eine Zahlung von 15 € für Flex-Tarife und 25 € für Eco-Tarife (pro Fluggast/einfache Strecke) hinzugefügt werden.
  • Die Option Ticket Safe kann bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Flugdatum in Anspruch genommen werden.
  • Die Option Ticket Safe kann 1 Mal genutzt werden und berechtigt Sie zu 1 Änderung.
  • Änderungen können am Datum oder am Zielort vorgenommen werden. Wenn der Preis der neuen Reservierung höher ist als der ursprüngliche, wird die Differenz dem Fluggast in Rechnung gestellt, zuzüglich Gebühren und Steuern.
  • Wenn Sie eine neue Reservierung vornehmen möchten und der Preis des Fluges niedriger ist als der Ticketpreis Ihrer alten Reservierung, wird die Differenz nicht erstattet.
  • Die Option Ticket Safe gilt für Flex- und Eco-Tickets. Ein Premium-Ticket beinhaltet das Recht, die Reservierung bis zu 48 Stunden vor dem Flug zu ändern.
  • Diese Leistung ist nicht erstattbar, wenn der Fluggast die Reservierung storniert. Wenn Corendon Airlines den Flug storniert und der Fluggast die Option Ticket Safe nicht in Anspruch genommen hat, erhält er eine Erstattung.
  • Die Option Ticket Safe kann nur zum Zeitpunkt der Buchung erworben werden.

NICHTBEFÖRDERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG

3.1 Recht zur Ablehnung der Beförderung

Wenn das Verhalten, das Alter oder der geistige oder körperliche Zustand eines Passagiers derart ist, dass er

eine besondere Unterstützung der Fluggesellschaft, welche Corendon Airlines nicht in der Lage ist zu gewähren, benötigt;

andere Passagiere belästigt oder stört;

eine Gefahr für sich selbst oder andere Passagiere oder Eigentum darstellt;

eine sichere, effiziente und angenehme Beförderung aller Passagiere behindert, Corendon Airlines an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber anderen Passagieren hindert und den Anweisungen von Corendon Airlines nicht Folge leistet;

sich derart ausdrückt oder verhält, dass er die Flugsicherheit möglicherweise gefährdet. Solche Ausdrucks- oder Verhaltensweisen sind u.a. Drohungen, Beschimpfungen und Beleidigungen.

sich geweigert hat, entweder sich selbst oder sein Gepäck einer Sicherheitskontrolle durch Corendon Airlines oder durch einen Flughafen- oder Regierungsvertreter zu unterziehen;

den geltenden Flugpreis oder die zu zahlenden Gebühren oder Steuern nicht gezahlt hat oder den Kreditvereinbarungen zwischen Corendon Airlines und dem Passagier nicht nachgekommen ist;

aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Information von Zoll- und/oder Einwanderungsbehörden oder einer sonstigen Regierungsbehörde an Corendon Airlines nicht reisen darf. Dies gilt auch für den Fall, dass für den Passagier eine negative Beurteilung von Zoll- und/oder Einwanderungsbehörden oder einer sonstigen Regierungsbehörde vorliegt;

nicht im Besitz der erforderlichen, korrekten und gültigen Reisedokumente ist;

in ein Land einreisen will, durch das er nur hindurch reisen darf oder für das er keine gültige Einreisegenehmigung besitzt;

seine Reisedokumente während des Flugs vernichtet;

3.2 Wenn das vom Passagier vorgelegte Ticket

ungültig ist;

als verloren, gestohlen, unrechtmäßig erworben oder ansonsten verdächtig gemeldet wurde;

gefälscht ist;

von unbefugten Dritten verändert wurde oder einen Flugcoupon enthält, der von unbefugten Dritten verändert wurde;

im Kasten "NAME DES PASSAGIERS" auf einen anderen Namen ausgestellt ist und die das Ticket vorlegende Person nicht nachweisen kann, dass sie die auf dem Ticket genannte Person ist;

Corendon Airlines zu der Vermutung Anlass gibt, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte;

Corendon Airlines hat das Recht, die (Weiter-)Beförderung eines Passagiers bzw. den Transport seines Gepäcks aus Gründen der Sicherheit oder der Ordnung abzulehnen.

Wenn aus den oben angegebenen Gründen einem Passagier die Beförderung abgelehnt wurde, oder er aus dem Flugzeug verwiesen wurde, steht dem Passagier keine Rückerstattung zu.

4. VERSPÄTUNGEN, ANNULLIERUNGEN, ZWISCHENSTOPPS, NONSTOP-FLÜGE

Alle Reservierungen oder Änderungen von Flugtickets werden von den Reiseveranstaltern und Reisebüros gehandhabt mit Ausnahme von den Flugtickets, die direkt bei Corendon Airlines gekauft wurden. Corendon Airlines steht in keinem Zusammenhang mit, und hat keinen Einfluss auf die von Passagieren über Reiseveranstalter getätigte Reservierungen für Vollcharter-Flüge.

Änderungen an Abflug- und Ankunftszeiten oder an Flugzielen sowie Annullierungen der gecharterten Flüge der Reiseveranstalter und Reisebüros werden von diesen gehandhabt. Deshalb übernimmt Corendon Airlines keine Verantwortung für etwaige Änderungen.

Sie können sich bei Ihrem Reisebüro informieren, ob es bei Ihrem Flug einen Zwischenstopp gibt.

Außer im Falle unvorhergesehener Umstände ist Corendon Airlines verpflichtet, die Bestimmungen der Verordnung EC261/2004 über die Rechte von SHY-Passagieren im Falle von Unregelmäßigkeiten, Verspätungen oder Annullierungen einzuhalten.

Weitere Informationen zu Verspätungen, Annullierungen und Fahrgastrechten finden Sie unter: https://www.corendonairlines.com/de/passagierrechte

5. VOLLCHARTER-FLÜGE VON REISEVERANSTALTERN

Bitte einen Tag vor Abflug über Ihr Reisebüro Ihren Flug bestätigen und überprüfen, ob es eine Änderung an Ihren Flugdaten gegeben hat.

Bitte finden Sie sich zwei Stunden vor dem geplanten Abflug am Check-in ein.

Bitte achten Sie auf die korrekte Etikettierung des Zielflughafens.

Die Check-in-Schalter werden 1 Stunde vor dem geplanten Abflug geschlossen. Passagiere, die nach Abfertigungsschluss ihres Fluges am Check-in Schalter eintreffen, können nicht mehr einchecken, verlieren ihre Flugberechtigung und haben keinen Anspruch auf Rückvergütung.

Alle Passagiere müssen sich beim Check-in mit einem Ausweis mit aktuellem Lichtbild für alle Flüge ausweisen (Kinder und Säuglinge eingeschlossen). Informationen über Visumerfordernisse erhalten Sie von Ihrem Reisebüro bzw. von Ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat.

Der Passagier ist verantwortlich für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente sowie für die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Forderungen und Anweisungen der Abflug-, Bestimmungs- oder Durchflugländer. Corendon Airlines trägt keine Verantwortung dafür, wenn einem Passagier aufgrund von Ausweis-, Pass-, Visum- oder Flugticketproblemen der Einstieg ins Flugzeug verweigert wird.

Bitte beachten Sie, dass Corendon Airlines berechtigt ist, gedruckte oder digitale Kopien von Pässen, Visen oder sonstigen persönlichen Dokumenten zu erstellen.

Beim Check-in erhalten Sie eine Bordkarte, auf welcher Flugsteig, Einsteigezeit und Ihre Sitznummer angegeben sind. Passagieren ohne Bordkarte wird der Einstieg ins Flugzeug verweigert.

Corendon Airlines kann Ihnen zusätzlich zum Flugticketpreis einen Treibstoffzuschlag berechnen, um Weltmarktpreisänderungen für Treibstoffe zu kompensieren.

Bitte beachten Sie, dass, selbst wenn Sie ein Flugticket für einen Corendon Airlines Flug gekauft haben, Corendon Airlines berechtigt ist, diesen Flug über eine andere Luftfahrtgesellschaft durchführen zu lassen.

Alle Corendon Airlines Flüge sind Nichtraucherflüge. Jeder Passagier, der an Bord des Flugzeugs raucht oder versucht zu rauchen, gilt als „Regel verletzender Passagier“ und es werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen

6. ZUSÄTZLICHER SITZPLATZ

Passagiere, die bequemer reisen möchten, können einen zusätzlichen Sitzplatz buchen. Sie können diese Leistung während der Ticketreservierung über https://www.corendonairlines.com buchen..

Auch wenn Sie einen Sitzplatz gebucht haben, kann Corendon Airlines aus Gründen der Flugsicherheit oder anderer notwendiger Umstände verlangen, dass Sie auf einem anderen Sitzplatz reisen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Sitzplatzwahlgebühr

7. FLUGSICHERHEIT

Um einen sicheren Flug zu gewährleisten sind alle Passagiere angehalten, die nachstehenden Regeln einzuhalten.

Wir raten Ihnen, ihr Handgepäck zu begrenzen, das Sie für den Flug brauchen und in den Kabinenraum mitnehmen möchten.

Wenn möglich, alle Flüssigkeiten ins Frachtgepäck.

Bitte bereiten Sie den verschließbaren Flüssigkeitsbeutel vor dem Einchecken vor.

Klären Sie eventuelle Rückfragen mit dem Flughafen oder der Airline bevor Sie zum Flughafen aufbrechen.

Bitte geben Sie rechtzeitig den wiederverschließbaren Flüssigkeitsbeutel zum Scannen, wenn Sie am Security Checkpoint sind. Dieser Beutel wird parallel zum Handgepäck gescannt.

Alle Jacken und Mäntel müssen zum Scannen abgelegt werden. Alle Arten von Metallgegenständen (einschließlich Geldbörsen) werden in Plastikkästen gelegt und getrennt gescannt.

Wenn Sie einen Laptop bei sich haben oder andere größere elektronische Geräte als Handgepäck mitführen wollen, sollten Sie diese vor dem Scannen vom Handgepäck trennen.

Duty-Free-Käufe / Käufe aus der Departure Lounge: Sie können jede Größe einer Flüssigkeit an Bord nehmen, wenn Sie diese nach der Sicherheitskontrolle in der “Departure Lounge” erworben haben.

Die meisten zollfreien Waren werden Ihnen in einer wiederverschließbaren Tasche ausgehändigt. Bitte öffnen Sie diese Tasche nicht vor dem Ankunftsterminal ihrer Reise. Haben Sie auch den Kaufbeleg permanent zur Hand bis Sie im Zielflughafen angekommen sind, da Sie ihn bei Nachfragen vorzeigen sollten.

Sollten sie von einem nichteuropäischen Flughafen abfliegen und einen Transfer in einem europäischen Flughafen durchlaufen, so werden die zollfreien Waren für den Transferflug innerhalb der EU nicht mehr gültig.

Es ist strengstens untersagt, Messer, Taschenmesser, Scheren, Rasierapparate, Spieße und sonstige scharfe oder spitze Gegenstände, die Verletzungen verursachen könnten, im Handgepäck mitzuführen. Solche Gegenstände gehören ins Frachtgepäck. Werden solche Gegenstände von Sicherheits- oder Behördenbeamten entdeckt, werden sie beschlagnahmt und werden unter Umständen nicht zurückgegeben. Corendon Airlines haftet nicht für den Fall, dass solche Gegenstände mit an Bord genommen werden.

7.1 Flüssigkeiten

Passagiere dürfen kleine Mengen von Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen oder kleinen Flaschen, deren Fassungsvermögen jeweils nicht größer als 100 Milliliter ist, mitführen.

Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein (Maße: 20cm x 20cm)

Jeder Passagier darf nur einen solchen Plastikbeutel mit sich führen und die darin enthaltenen Flüssigkeiten müssen deutlich sichtbar und ordnungsgemäß eingepackt sein.

Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen separat vorgelegt werden.

Flüssigkeiten, die nicht in den Beutel passen, müssen im Frachtraum im Gepäck mitgeführt werden. Flüssigkeiten egal welcher Größe können innerhalb des Gepäcks befördert werden, welches eingecheckt und aufgegeben wird.

• Denken Sie daran, dass „Flüssigkeiten“ u.a. folgendes abdecken:

  • Alle Arten von Getränken (Wasser, Suppe, Sirup)
  • Cremes, Lotionen, Öle, Parfums, Mascara
  • Sprays und andere Druckbehälter wie Rasierschaum und Deodorants
  • Pasten, einschließlich Zahnpasten
  • Gels wie Haar- oder Duschgel
  • Andere Lösungen und Artikel mit ähnlicher Konsistenz

7.2 Arzneimittel

Wichtige Arzneimittel und Babynahrung dürfen in größeren Mengen über 100ml mitgeführt werden, unterliegen jedoch der Genehmigungspflicht, die gegenwärtig besteht.

Jeder Passagier darf nur ein Stück Handgepäck (zuzüglich der verschlossenen Flüssigkeitstasche) durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen.

Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle sind erlaubt.

8. FRACHT- UND HANDGEPÄCK

8.1 Gebuchtes Gepäck

Das Gepäck der Passagiere sollte Kleidung enthalten. Wertvolle Dokumente, Geld, Schmuck, elektronische Geräte, undichte oder brennbare Güter sollten nicht im Gepäck verpackt werden.

Das Standardgepäck auf Corendon Airlines-Flügen kann für jeden Reiseveranstalter und jeden Flughafen unterschiedlich sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro.

Gepäckregeln und Sitzplatzreservierungspreise für Flüge von und nach Holland, die vom Reiseveranstalter Corendon Holland durchgeführt werden

Bitte besuchen Sie www.corendon.nl für weitere Details.

8.3 Gepäckregeln und Sitzplatzreservierungspreise für Flüge von und nach Belgien, die vom Reiseveranstalter Corendon Belgium durchgeführt werden

Bitte besuchen Sie www.corendon.be für weitere Details.

8.4 Gepäckregeln und Sitzplatzreservierungspreise für andere Flüge von Corendon Airlines Türkei:

Bitte besuchen Sie https://www.corendonairlines.com/support-center/baggage-allowence für weitere Details.

Sollte Ihr Gepäck weniger wiegen als die kg, die Sie im Voraus gekauft haben, erhalten Sie keine Rückerstattung für die kg, die Sie nicht verwendet haben.

Wenn Sie mehr kg mitnehmen möchten, als Sie online unter https://www.corendonairlines.com/ reserviert haben, oder eine zusätzliche Gebühr zahlen müssen, fragen Sie bitte unser Check-in-Personal, wo diese Gebühr zu zahlen ist.

Wenn Ihr Flug online ist, können Sie zusätzliches Gepäck bis 5 Stunden vor Abflug buchen.

Online gebuchtes Gepäck wird nicht erstattet. (Außer wenn der Flug von der Fluggesellschaft geändert oder storniert wird.)

Jeder Passagier kann während des Fluges maximal 1 Handgepäck befördern. Handgepäck ist auf ein Gewicht von maximal 8 kg und eine Abmessung von 55 x 40 x 25 cm begrenzt. Ein Gepäckstück sollte nicht schwerer als maximal 32 kg sein, auch wenn Sie eine Übergebühr für das Übergewicht bezahlt haben.

Gegenstände wie Regenschirme, Spazierstöcke, Kisten und Pakete gelten als nicht standardmäßiges Gepäck. Corendon Airlines ist nicht verantwortlich, wenn solche Gegenstände für den Transport im Frachtraum abgelehnt werden.

Im Falle einer Aufforderung, empfindliches und zerbrechliches Gepäck im Laderaum des Flugzeugs zu transportieren, ist der Passagier für eine gute und angemessene Verpackung verantwortlich, und der Transport erfolgt vollständig auf Gefahr des Passagiers. Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden.

Übergepäck wird berechnet, wenn die maximale Freigepäckmenge überschritten wird. Übergepäck kann und wird erst nach Zahlungseingang angenommen und transportiert.

Während der Online-Reservierung (Buchung eines Sitzplatzes oder Gepäcks) für Informationen oder Fragen können Sie sich an https://www.corendonairlines.com/support-center/frequently-asked-questions wenden.

8.5 Zustellung und Abholung von Reisegepäck

Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, sein Gepäck abzuholen, sobald es zur Abholung an den Bestimmungsorten oder Zwischenstopps zur Verfügung steht. Sollte der Fluggast diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, kann Corendon Airlines dem Fluggast eine Lagergebühr in Rechnung stellen.

Nur der Inhaber des Gepäckanhängers, der ihm zum Zeitpunkt der Gepäckaufgabe ausgehändigt wurde, ist berechtigt, sein Gepäck abzuholen.

8.6 Spezifische Güter oder Gegenstände, die als oder im Gepäck befördert werden.

Für den Transport der folgenden Güter muss der Passagier Platz reservieren und braucht eine Bestätigung von Corendon Airlines. Für jeden Artikel wird ein Preis berechnet, wie unten angegeben.

Bitte besuchen Sie https://www.corendonairlines.com/rules-and-regulations/baggage-rules, wenn Sie Fragen zu Online-Buchungen haben (Sitzplatzreservierung, Gepäck).

Die oben genannten Gegenstände werden gelegentlich von Fluggästen als Gepäck oder im Gepäck befördert. Diese Gegenstände gelten jedoch nicht als Freigepäck des Fluggastes.

Diese Waren und Gegenstände sind Spezialgepäck und ihr Transport unterliegt bestimmten Bedingungen und Zahlungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an https://www.corendonairlines.com/support-center/contact/special-request-form

Um die Waren / Gepäckstücke zu befördern, ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Spätestens 24 Stunden vor Abflug muss die Ware gebucht werden.

Nur Kleinkalibermunition für Jagd- und Sportwaffen, in kleinen Mengen, darf im Gepäck mitgeführt werden, das im Frachtraum des Luftfahrzeugs befördert werden soll. (Es ist strengstens verboten, Munition als Handgepäck oder im Handgepäck in der Kabine mitzuführen).

Ein Fahrrad ist als aufgegebenes Gepäck akzeptabel, wenn die Pedale nach innen gedreht werden und der Griff parallel zum Rahmen gedreht wird. (max. 6 Fahrräder pro Flug)

Tauchflaschen mit Druckluft können nur dann als aufgegebenes Gepäck zur Beförderung angenommen werden, wenn sie vollständig entleert sind. Der Fahrgast wird aufgefordert, dies nachzuweisen

Sauerstoffgeräte einschließlich Sauerstoffbehälter können nicht zur Beförderung angenommen werden. Nur tragbare Sauerstoffkonzentratoren, die mit Strom arbeiten, sind auf Corendon Airlines Flügen erlaubt. Ansonsten stellt Corendon Airlines Sauerstoff zur Verfügung, wenn der Passagier einen medizinischen Bericht vorlegen kann. Sonderwünsche sind abhängig von der Bestätigung durch Corendon Airlines

An Bord können nur elektrisch betriebene, zertifizierte Geräte der Art „Tragbarer Sauerstoffkonzentrator" mit einem gültigen ärztlichen Attest akzeptiert werden. Aus Gründen der Flugsicherheit können wir in unseren Flugzeugen keine zusätzlichen Sauerstoffflaschen aufladen.

Schlafapnoegeräte können in der Kabine mitgeführt werden, solange das Gerät den Handgepäckanforderungen entspricht (maximale Abmessungen von 55 x 40 x 25 cm [L x B x H] und maximales Gewicht von 8 kg). Ein schriftlicher Gesundheitsbericht für Schlafapnoegeräte (CPAP) ist nicht erforderlich.

Kinderwagen/Buggies sind für die Beförderung zugelassen, wenn sie gefaltet und zusammengebunden sind, um ein Auseinanderklappen zu verhindern

Nassbatterien und Nassakkumulatoren können nicht als Gepäck zur Beförderung angenommen werden.

Lithium-Ionen-Batterien und Geräte, die mit diesen Batterien arbeiten, dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Die Geräte sollten während des Fluges ausgeschaltet und die Batterien abgeklemmt werden.

Im Rahmen der "No Handicap Airline"-Politik von Corendon Airlines werden Rollstühle kostenlos befördert, wenn der Fluggast darauf angewiesen ist. Wenn der Rollstuhl batteriebetrieben ist, ist der Transport nur für leckfreie Trockenbatterien erlaubt. Die Mitnahme von "Scootern" im Laderaum ist erlaubt, wenn der Roller die richtigen Abmessungen hat und wenn ein vom Arzt unterschriebenes ärztliches Gutachten vorgelegt wird. Wenn dieser Befund nicht korrekt ist oder älter als 1 Woche ist, berechnet Corendon Airlines € 100,- für die Beförderung.

Aus Rollstühlen, die mit Lithium-Ionen-Batterien arbeiten, müssen die Batterien entfernt und in eine geeignete Box oder einen geeigneten Container gelegt werden und können nur im Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden.

Musikinstrumente werden im Frachtraum transportiert; Für Musikinstrumente gilt unser Standardgepäckpreis. Sie können auch ein kleines Musikinstrument als Handgepäck mitnehmen. In der Kabine dürfen nur Musikinstrumente einschließlich des Gehäuses transportiert werden, die nicht größer als 25 x 117 x 38 cm und nicht schwerer als 8 kg sind. Beispiele für Musikinstrumente, die diese Anforderungen erfüllen, sind Bratsche, Violine, Flöte, Klarinette, Signalhorn oder Trompete.

8.7 Handgepäck

Das Handgepäck umfasst alle nicht als persönliche Gegenstände aufgeführten Artikel, welche während des Fluges vom Passagier in der Kabine mitgeführt werden. Das Handgepäck ist begrenzt auf ein Stück pro Passagier, der einen Sitzplatz belegt (Kinder haben keinen Anspruch auf Handgepäck). Der Passagier selbst ist für dieses Gepäck verantwortlich, welches folgende Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Gewicht max.: 8 Kg (15 lbs)
  • Maße max.: 55 * 40 * 25 cm (22 * 14 * 10 zoll).
  • In besonderen Ausnahmefällen werden nach Sonderantrag eines Passagiers und ausschließlich mit der ausdrücklichen Zustimmung des Flughafen-Stationsleiters sperrige, zerbrechliche Artikel wie u.a. Musikinstrumente, Kunstwerke oder Kameras, welche die oben genannten Abmessungen überschreiten, an Bord zugelassen. Solche Artikel müssen unter der Aufsicht des Passagiers bleiben. Wenn der Artikel eine solche Größe oder Volumen aufweist, dass er für den Transport in der Kabine eindeutig nicht geeignet ist, wird dessen Transport im Frachtraum organisiert. Der betreffende Artikel muss ausreichend verpackt werden, um ihn vor Schäden zu schützen.
  • Wenn das Handgepäckgewicht oder die Größe von den erlaubten Maßen abweicht und der Passagier zusätzlich zum erlaubten Handgepäck ein weiteres Kabinengepäck mitführt, das am Gate bemerkt wird, muss eine Strafe von 75 € gezahlt werden.
  • Der Passagier selbst trägt die Verantwortung für Handgepäck, das vergessen, verlegt oder beschädigt wird. Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung in solchen Fällen.

8.8 Haustiere

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers / Tierbesitzers, die erforderlichen Reisedokumente und Unterlagen über den allgemeinen Gesundheitszustand des Tieres, Impfungen gegen Tollwut und andere Krankheiten sowie die erforderlichen Abflug-, Transit- und Einreisedokumente mitzuführen.

Haustiere, die von ihrem Besitzer begleitet werden, dürfen an Bord des Flugzeugs.

Die einzigen Haustiere, die von Corendon Airlines in Flugzeugen akzeptiert werden, sind Katzen und Hunde.

Haustiere müssen während des Fluges in der Kabine / im Käfig auf dem Boden bleiben. Das in die Kabine aufgenommene Haustier kann nicht aus dem Käfig / Taschenkäfig entfernt werden. Passagiere, die mit Haustieren reisen, können nicht auf den Sitzen vor dem Notausgang und in den Sitzen in der ersten Reihe untergebracht werden.

Der Passagier kann die Anfrage für den Transport von Haustieren über den speziellen Servicebereich auf dem Hauptbildschirm unserer Website registrieren, wenn der Passagier das Ticket über den Reiseveranstalter kauft.

Wenn der Passagier das Ticket über die Corendon Airlines-Website kauft, kann der Passagier während der Reservierung Haustieranfragen über die Registerkarte "Zusätzlicher Service" erwerben. In der Kabine dürfen insgesamt 4 Haustiere transportiert werden. Passagiere die mit ihren Haustieren fliegen, dürfen in der ersten Reihe und Notausgangsreihen nicht sitzen und müssen im Flugzeug am Fenster sitzen.

Der Transport der unten aufgeführten Hundearten ist nicht gestattet:

  • Pitbull Terrier
  • Amerikanischer Pitbull
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Amerikanische Bulldogge
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasiliero
  • Kangal (Karabaş)
  • Kafkas Schäferhund
  • Mastiff
  • Mastino Napoleta
  • Dies gilt sowohl für reinrassige Hunde als auch für nicht reinrassige Hunde, die einer Zucht unterliegen.

Corendon Airlines haftet nicht für Verletzungen oder Verluste, Krankheit oder Tod des Tieres oder für Verzögerungen, wenn dem Hund die Einreise oder Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird.

In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Europäischen Union (EU-VO 576/2013);

Haustiere müssen für Flüge innerhalb der Europäischen Union „mindestens 4 Monate alt“ sein.

  • Die Tollwutimpfung, wenn das Haustier 12 Wochen alt ist. Wartezeit von mindestens 3 Wochen nach der Tollwutimpfung.

Erforderliche Dokumente:

  • Datum der Platzierung des Mikrochips
  • Datum und Gültigkeitsdauer des Tollwutimpfstoffs
  • Der Behandlungsstatus von Echinococcus multilocularis wurde im Reisepass Ihres Haustieres bestätigt
  • Gesundheitszertifikat
  • Schriftliche Erklärung, dass die Beförderung aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt
  • Reisepass

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-eu_en

Diese Regel gilt auch für Flüge zu Zielen der Europäischen Union aus den "gelisteten Drittländern", die in der Verordnung Nr. EU-576/2013 festgelegt sind. (Zum Beispiel Flüge von der Schweiz, England zu Zielen in der Europäischen Union).

Haustiere müssen „mindestens 7 Monate alt“ sein, um Flüge zu Zielen der Europäischen Union von In der EU-VO 576/2013-Verordnung festgelegte „Drittländer, die nicht aufgeführt sind“. (Zum Beispiel Flüge von Marokko, Gambia, Ägypten, der Türkei zu Zielen der Europäischen Union)

Die Tollwutimpfung, wenn das Haustier 12 Wochen alt ist.

Wartezeit von mindestens 3 Wochen nach der Tollwutimpfung.

Blutuntersuchung nach den oben genannten Zeiträumen und weitere 12 Wochen warten.

Erforderliche Dokumente:

  • Datum der Platzierung des Mikrochips
  • Datum und Gültigkeitsdauer des Tollwutimpfstoffs
  • Der Behandlungsstatus von Echinococcus multilocularis wurde im Reisepass Ihres Haustieres bestätigt
  • Blutuntersuchung (Übermittlung der Blutuntersuchung an ein von der Europäischen Union zugelassenes Labor)
  • Gesundheitszertifikat
  • Schriftliche Erklärung, dass die Beförderung aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt
  • Reisepass

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-non-eu_en

Die in der EU-VO-Verordnung 576/2013 der Europäischen Union angegebene Klasse "Drittländer in der Liste enthalten / nicht in der Liste enthalten" kann über den folgenden Link abgerufen werden:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

8.8.1 Haustiere in der Kabine

Auf Flügen von Corendon Airlines können maximal 4 Haustiere in der Kabine mit atmungsaktiven, auslaufsicheren, wasserfesten und abschließbaren Gepäckkäfigen mit einem Gewicht von nicht mehr als 8 kg und 55 x 40 x 25 cm befördert werden, sofern die Kapazität dies zulässt die Beförderungsbedingungen in Übereinstimmung mit den geltenden EU-Reisebestimmungen.

Die Transportgebühr beträgt 50 € pro Tier / einfacher Flug.

8.8.2 Bei Haustieren mit einem Gewicht von mehr als 8 kg Transport im Frachtbereich:

Haustiere, die schwerer als 8 kg sind (insgesamt sind maximal 4 Haustiere erlaubt), werden im belüfteten Frachtraum transportiert.

Der Käfig muss stabil, sauber und auslaufsicher sein, mit einem saugfähigen Bodenmaterial, ohne Räder und so beschaffen sein, dass das Tier es nicht leicht zerstören kann. Weiche oder Kartonboxen sind für Tiere, die im Frachtraum transportiert werden, nicht geeignet.

8.8.3 Diensttier/Begleittier

  • Tiere zur emotionalen Unterstützung: Tiere, die ihren Betreuer bei einer psychischen Behinderung unterstützen, z. B. bei posttraumatischer Belastungsstörung, Schizophrenie, Depression, Angstzuständen und bipolarer Störung. Es werden nur Hunde und Katzen akzeptiert.
  • Medizinische Assistenzhunde: Sie alarmieren den Besitzer bei epileptischen Anfällen oder ähnlichen Problemen.
  • Such- und Rettungshunde: nur in Notsituationen und mit Sondergenehmigung (gilt normalerweise als AVIH)

 Andere Tiere, wie z. B. Begleithunde, werden nicht als Begleittiere betrachtet.

  1. Die Buchung des Beglettiers muss durch den zuständigen Reiseveranstalter oder direkt durch den Kunden mit Corendon Service Center  koordiniert werden.
  2. Fluggäste dürfen ihr Begleittier entweder in der Kabine - auch wenn das Tier mehr als 8 kg wiegt - oder im Frachtraum (AVIH) befördern.
  3. Sofern nicht anders von Corendon Ground Operations mitgeteilt, können maximal 4 Begleittiere auf einem Corendon Airlines Flug akzeptiert werden.
  4. Begleittiere werden nicht als Haustier in der Kabine gezählt und können unabhängig von der zulässigen Anzahl von Haustieren in der Kabine akzeptiert werden.
  5. Service-Tiere werden als Haustiere in der Kabine gezählt und werden innerhalb der Grenzen der Anzahl von Haustieren akzeptiert, die in der Kabine erlaubt sind.
  6. Hunde zur emotionaler Unterstützung und Such- und Rettungshunde müssen während des Fluges einen Maulkorb tragen. Der Maulkorb wird beim Check-in kontrolliert.
  7. Alle Diensthunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden.
  8. Blindenhunde und medizinische Hunde sind in der Kabine ohne Maulkorb erlaubt, allerdings sollte der Besitzer einen Maulkorb mitbringen und benutzen, falls der Hund während des Fluges unruhig wird.
  9. Es wird ein psychiatrisches Gutachten verlangt, aus dem hervorgeht, dass ein emotionales Hilfstier benötigt wird. Für die Zulassung von Hunden zur medizinischen Unterstützung ist ein medizinischer Bericht des Fluggastes erforderlich. Die Kopie der Berichte wird dem Kabinenpersonal ausgehändigt.
  10. Passagiere mit Begleittieren werden bevorzugt an der Fensterseite der Kabine zu fliegen, sofern es sich nicht um eine Notausgangsreihe handelt. Die Sitzplätze der Diensthunde und der PETCs sollten in angemessenem Abstand zueinander angeordnet sein, falls es zu Störungen kommen kann.
  11. Die Beförderung der Diensttiere ist kostenlos.
  • Der Passagier ist verpflichtet, den Hund bei Start, Landung und bei Turbulenzen sicher an einem Geschirr / einer Leine zu halten.
  • Ausgebildete Diensttiere dürfen sich nicht auf den Sitzen oder in den Notausgangsreihen aufhalten, und dem ausgebildeten Diensttier wird kein Futter, kein Wasser und keine für die Gäste bereitgestellten Annehmlichkeiten (z. B. Kissen, Decke, Verpflegung, Wasser usw.) zur Verfügung gestellt.
  • Bei einem Flug mit einer Dauer von 8 oder mehr Stunden verlangt Corendon Airlines von Fluggästen mit einem ausgebildeten Begleittier den Nachweis, dass das Tier während des Fluges keine Notdurft verrichten muss oder dass das Tier seine Notdurft auf eine Weise verrichten kann, die kein Gesundheits- oder Hygieneproblem während des Fluges darstellt.
  • Corendon Airlines haftet nicht für Verletzungen, Verlust, Verspätung, Krankheit oder Tod solcher Tiere oder für den Fall, dass ihnen die Einreise in oder die Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird.

8.8.4 Gibt es Einschränkungen für die Beförderung von Tieren im Frachtraum und Haustieren in der Kabine auf Flügen mit Corendon Airlines?

An einigen Flughäfen, an denen Flüge von Corendon Airlines stattfinden, gibt es Einschränkungen für den Transport von Tieren im Frachtraum (Animal-In-Hold) und Haustieren in der Kabine (Pet-in-Cabin). Karlsruhe/Baden-Baden FKB [1], Memmingen FMM [2], Friedrichshafen FDH [3] und Kassel Airport KSF [4] verbieten den Zugang von Haustieren, die mit Flügen aus dem Nicht-Schengen-Raum ankommen. Für Flüge, die von den oben genannten Zielen abfliegen, gelten diese Beschränkungen jedoch nicht. Der Grund dafür ist, dass an den genannten Flughäfen keine Tierklinik vorhanden ist. 

Gemäß den geltenden Vorschriften können wir auf unseren Flügen nach/von Großbritannien keine Haustiere befördern – weder in der Kabine (PETC) noch in der Fracht (AVIH). Klicken Sie hier, um die Einzelheiten zu Reisen nach Großbritannien mit Haustieren zu lesen.

8.9 Persönliche Gegenstände

Persönliche Gegenstände umfassen alle Gegenstände, die der Passagier in der Kabine transportieren kann, ohne markiert und gewogen zu werden. Diese Gegenstände sind nicht auf dem Ticket angegeben und der Passagier selbst ist dafür verantwortlich. Nur die hier genannten Gegenstände gelten als persönliche Gegenstände. Alle anderen Artikel sind als Gepäck zu behandeln.

  • Damenhandtasche, Geldbörse
  • Lesen von Zeitschriften für den Flug
  • Mantel, Decke oder Wickel
  • Regenschirm oder Spazierstock
  • Kleine Kamera und / oder Fernglas
  • Faltbarer Rollstuhl und / oder Gehhilfe
  • In den Flugzeugen sind nur entleerte Bälle erlaubt

8.10 Gefahrengüter

Entsprechen Sie den Dokumenten ICAO Annex 18 und ICAO 9284 sowie den aktuellen Vorschriften der Generaldirektion Zivilluftfahrt. Der Transport gefährlicher Materialien als Handgepäck oder als Frachtgepäck durch Corendon Airlines ist nur innerhalb der festgelegten Grenzen und Regeln gemäß der IATA zulässig. Corendon Airlines ist unter keinen Umständen für den Transport verbotener Materialien verantwortlich.

https://www.corendonairlines.com/de/freigepack/gefahrliche-substanzen

Für den Transport gefährlicher Materialien für kommerzielle Zwecke muss [email protected] kontaktiert werden, damit die Transportbestimmungen eingehalten und die Genehmigung erteilt werden.

8.11 Elektronische Geräte

Es ist äußerst wichtig, dass die Anweisungen der Kabinenmannschaft zur Verwendung elektronischer Geräte in der Kabine eingehalten werden.

Persönliche elektronische Geräte (PED) sind für Verbraucher hergestellte, elektronische Geräte. Diese können ohne Genehmigung im Frachtraum oder in der Kabine des Flugzeugs durch die Kabinenmannschaft und Passagiere transportiert werden.

Die meisten Elektrogeräte sind in diese Kategorie einzustufen, dazu zählen auch Geräte, die batteriebetrieben sind oder eine Energiequelle im Flugzeug verwenden. PEDs sind in 3 Kategorien unterteilt:

8.11.1 PED

Geräte, die wenige Signale senden und häufig nur durch den Benutzer bedient werden, wie Fotokameras, Funkempfänger, Audio- und Video-Spieler, elektronische Spiele und Spielzeug und Bordausrüstung zur Benutzung durch die Kabinenmannschaft.

8.11.2 T‐PED (transmitting PED)

elektronische Geräte, die elektromagnetische Wellen mit Hochfrequenzleistung über eine Antenne übertragen. Beispiele für T-PEDs sind Funkfernsteuerungen (z. B. für Spielzeug), Walkie-Talkies, Mobiltelefone, Satellitentelefone, Computer mit Datenschnittstelle für Mobiltelefone, WLAN- und Bluetooth-fähige Geräte. Geräte, die Frequenzen übertragen (wie z. B. Mobiltelefone) sind, wenn diese sich im "Flugmodus“ befinden, als PEDs einzustufen. Passagiere können diese Geräte während bestimmter Flugphasen verwenden, sie sollten aber bei Start und Sinkflug ausgeschaltet sein.

8.11.3 C‐PED (Controlled PED)

Geräte unter der Aufsicht und Anwendung von Corendon Airlines. C-PEDs können als PED oder als T_PED klassifiziert werden. Ein Mobiltelefon im „Flugmodus“ kann während bestimmter Flugperioden verwendet werden, sollte jedoch während des Starts und Abstiegs ausgeschaltet sein.

Selbst wenn sie ausgeschaltet sind, sind die meisten PEDs immer noch an ihre Energiequelle angeschlossen und daher arbeiten bestimmte Funktionen weiterhin, z. B. die eingebaute Uhr oder die Datenbank.

Armbanduhren verwenden Batterien, senden jedoch keine Signale, sodass die Regel „Ausschalten“ für sie nicht gilt. Aus Sicherheitsgründen sollten Mobiltelefone und andere elektronische Geräte während des Starts und der Landung ausgeschaltet werden, sobald die Anzeige „Sicherheitsgurt anlegen“ aufleuchtet.

Mobile Geräte können nach dem Start im „Flugmodus“ verwendet werden, sobald das Schild „Sicherheitsgurt anlegen“ ausgeschaltet ist, bis dieses Schild wieder leuchtet.

Phase

Boarding / Disembarkation

Extended Ground Delay (if L1 is open and PIC permist) Taxi and Take off Cruise Level Descent Landing and taxi to gate (until L1 is open)
Mobile and Smart Phones Yes Yes No Yes No
Laptops, Notebooks Yes Yes No Yes No
Tablet Computers, e-readers Yes Yes No Yes No
Mp3 Player Yes Yes No Yes No
Electronic Game Yes Yes No Yes No
DVD/CD Player Yes Yes No Yes No
Personal Headphones Yes Yes No Yes No
Personal Camera Yes Yes No Yes No

8.12 Gepäckunregelmäßigkeiten

Zuerst möchten wir anmerken, dass wir uns für alle Arten von Beschädigung, Verlust, Verspätung und Missständen Ihres Gepäcks bei Corendon Airlines im Namen des Bodenpersonals entschuldigen. In solch einem Fall bitten wir Sie, direkt das Lost & Found Büro des Flughafens aufzusuchen, um das entsprechende Formular (Property Irregularity Report [PIR]) auszufüllen. Ohne dieses Formular können wir den Missstand nicht bearbeiten..

Beanstandungen von Beschädigungen oder zum Verlust von Gepäck müssen umgehend nach der Ankunft am Flughafen deklariert werden. Spätere Beanstandungen müssen - im Falle von Beschädigungen - schriftlich innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach dem Datum der Etikettierung des Gepäckstücks und im Falle von Verspätung, von einundzwanzig (21) Tagen nach dem Datum der Ausgabe des Gepäckstücks an den Inhaber deklariert werden.

Die Anzeige von beschädigtem oder verloren gegangenem Gepäck muss unverzüglich nach Ankunft am Bestimmungsflughafen erfolgen. Passagiere sollten unverzüglich schriftliche Beschwerden bei der Fluggesellschaft einreichen. Eine Schadensmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach dem auf dem Gepäckanhänger angegebenen Datum schriftlich eingereicht werden; bei einer Beschwerde über Verspätung oder Verlust beträgt die Frist 21 Tage. Die schriftliche Beschwerde muss innerhalb der oben genannten Frist an https://www.corendonairlines.com/de/lostandfound gerichtet werden.

Ist das Gepäck ohne Beschwerde angenommen worden, beweist dies, dass es in gutem Zustand geliefert wurde.

Da Abrechnungen durch private Versicherungsunternehmen für Passagiere in den meisten Fällen vorteilhafter sind, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Versicherungsgesellschaft, da die Abrechnungen durch diese auf dem Wert des Gepäcks basieren.

Um den Prozess bei Gepäckbeschädigungen oder anderen Missständen zu beschleunigen, bitten wir Sie, uns eine Kopie des PIR (Property Irregularity Report), den Sie bei der Beanstandung ausgefüllt haben, zukommen zu lassen. Auch den Gepäckabschnitt, die Bordkarte und andere relevante Belege sollten Sie uns in solch einem Fall weitergeben. Wir empfehlen Passagieren dringend, alle Belege aufzubewahren, die für die Beanstandung Ihres Gepäcks relevant sind. Alle erforderlichen Dokumente und Stellungnahmen müssen in englischer oder türkischer Sprache eingereicht werden.

Alle Beanstandungen müssen mit dokumentierten Beweisen (Belege, Rechnungen) für die gemachten Reparaturen oder Neukäufe, einer Kopie des Flugscheins oder der Buchungsbestätigung, Bordkarte und Gepäcketikett bekräftigt werden.

Passagieren wird geraten, eigene Versicherungen für wertvolle Frachtstücke abzuschließen, welche insbesondere zerbrechliche oder wertvolle Güter enthalten.

Corendon Airlines übernimmt keine Haftung für zerbrechliche oder verderbliche Waren, Wertgegenstände wie Schmuck, Geld, Gemälde, Teppiche, Vorhänge, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, handelbare Papiere, Wertpapiere, andere Wertsachen, Geschäftsdokumente, medizinische Dokumente, Reisepässe, Handelsmuster, andere Ausweispapiere. Corendon haftet nicht für Waren, die nicht an Bord erlaubt sind, und haftet auch nicht für verspätete oder beschädigte Gegenstände/Gepäckstücke aufgrund von Sicherheitskontrollen.

Ebenfalls übernimmt Corendon Airlines keine Verantwortung für Schaden oder Verlust von hervorstehenden Teilen wie Rädern, Füßen, Schlössern, Riemen, Laschen, Reißverschlüsse, Zuggriffe oder anderen Gegenständen die am Gepäck angebracht sind, oder Gegenständen die als Folge von schlechter Verpackung oder Überverpackung verloren gehen sowie für Schnitte, Kratzer, Dellen, Schrammen, Beulen und Markierungen.

Corendon Airlines ist nicht verantwortlich für verlorengegangene oder beschädigte Sachen innerhalb des Gepäcks.

Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände, welche an Bord der Flugzeuge oder im Flughafenterminal verlegt oder vergessen werden. Alle liegengebliebenen Güter werden direkt an die zuständige Fundstelle des Zielflughafens übergeben.

Bitte beachten Sie auch, dass Beschwerden / Ansprüche nur in englischer und türkischer Sprache akzeptiert werden.

Verlust von gruppenweise eingechecktem Gepäck (außer bei Familien/Paaren, die zusammen reisen),

Beschädigung oder Verlust von nicht eingechecktem Gepäck oder sonstigen Gegenständen, welche unter der Aufsicht des Passagiers transportiert werden, es sei denn, eine solche Beschädigung oder Verlust ist eindeutig auf Fahrlässigkeit seitens Corendon Airlines zurückzuführen,

Kosten für die Spedition gefundenen Gepäcks an den Passagier oder Reisekosten des Passagiers, um das Gepäck abzuholen, da Corendon Airlines lediglich verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass das fehlende Gepäckstück an dem Flughafen, der auf der Gepäckmarke angegeben ist, zur Abholung durch den Passagier selbst bereitsteht. Wenn der Passagier das Gepäckstück nicht selbst abholen möchte und darum bittet, das Gepäck an seine Adresse bzw. Hotel versenden zu lassen, übernimmt Corendon Airlines keine Verantwortung im Falle eines Schadens, Verlustes oder Zeitverschwendung beim Versenden des Gepäckstücks.

Rechtsanwaltskosten,

Banküberweisungsgebühren, welche infolge falscher Kontodaten bei der Überweisung von Rückerstattungen oder Abzügen entstehen.

Gemäß dem von der Generaldirektion für Zivilluftfahrt unter dem Ministerium für Verkehr, Seefahrt und Kommunikation genehmigten Verfahren, das sich auf das nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt stützt, kann, wenn beim Sicherheitsscan ein Gegenstand entdeckt wird, der im Gepäck nicht gestattet ist, das registrierte Gepäckstück mit einer Kameraaufzeichnung, die an das CCTV-System angeschlossen ist, ohne dessen Fluggäste, in Anwesenheit der Polizei, privater Sicherheitsbeamter, internationaler Zollbeamter und der Fluggesellschaft oder ihres Vertreters geöffnet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wenn das Gepäckstück verschlossen ist, geht jeder Schaden, der durch das Aufbrechen des Schlosses entsteht, zu Lasten des Fluggastes. Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schäden an den hier beschriebenen Gütern aus den oben genannten Gründen.

 

8.12.1 Verlorene Gepäckstücke

Die Suche nach Ihrem Gepäck und dem gesamten Vorgang wird mit der Tracking-Nummer "Tracking-Nummer" abgeschlossen, die Sie während des Antrags erhalten haben, den Sie über https://www.corendonairlines.com/baggage-allowance/lost-damaged-baggage gestellt haben. Bei diesen Transaktionen werden folgende Informationen von Ihnen angefordert:

  • Bericht über verlorenes Gepäck (P.I.R.),
  • Flugticket,
  • Bordkarte,
  • Gepäckanhänger, die das Gepäckgewicht belegen,
  • Liste bestimmter Gegenstände in Ihrem Gepäck in Englisch oder Türkisch (bestimmte Markennamen wie Parfümmarken, Schuhnummer, Kleidung mit Markennamen, Buch Name usw., falls vorhanden). Dies ist erforderlich, wenn Ihr Gepäcketikett abgenommen wird.
  • Ein Bild des verlorenen Gepäcks (falls nicht verfügbar, ein ähnliches Bild aus dem Internet)

Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung für Gepäck ohne Tags, die nicht im Namen des Ticket- oder Bordkarteninhabers eingecheckt wurden.

8.12.2 Beschädigte Gepäckstücke

Im Falle eines beschädigten Gepäcks wenden Sie sich bitte mit den unten angegebenen Kopien der Dokumente an die Abteilung für Fundsachen von Corendon Airlines.

  • Bericht über beschädigtes Gepäck (PIR-Bericht),
  • Flugticket und Bordkarte,
  • Gepäckanhänger des beschädigten Gepäcks,
  • Bilder des Schadens

8.13. Zusatzsitz für den Transport meines Musikinstruments

Corendon Airlines erlaubt Passagieren, ein Ticket für einen Gegenstand zu erwerben, der zu zerbrechlich oder sperrig ist, um als aufgegebenes Gepäck behandelt zu werden, sofern dieser Gegenstand von einem Corendon Airlines Service Center genehmigt wurde. Beispiele für Handgepäckstücke, die auf einem Sitzplatz transportiert werden können, sind große oder wertvolle Musikinstrumente, Diplomatentaschen, Kunstwerke, wissenschaftliche Instrumente, Medienkameras, Artefakte, Kleidersäcke und ähnliche Gegenstände von empfindlicher Natur oder ungewöhnlicher Größe.

Diese Gegenstände können an Bord mitgenommen und in einem Sitzplatz transportiert werden, sofern bestimmte besondere Regeln beachtet werden.

BESONDERE REGELN

Der Gegenstand:

  • muss verpackt oder abgedeckt sein, um Verletzungen anderer Passagiere und Beschädigungen des Sitzes zu vermeiden.
  • muss auf dem Kabinensitz platziert und mit dem Sicherheitsgurt/Verlängerungsgurt gesichert werden, um während des Fluges ein Verschieben zu verhindern ODER
  • muss auf dem Kabinenboden an den Sitz angelehnt und mit dem Sicherheitsgurt/Verlängerungsgurt gesichert werden, um während des Fluges ein Verrutschen zu verhindern.
  • sollte vorzugsweise auf dem Fensterplatz platziert werden.

Der Gegenstand:

  • darf die Abmessungen von 135 x 40 x 35 cm nicht überschreiten.
  • darf das Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.
  • darf nicht in einer regulären oder Notausgangsreihe platziert werden.
  • darf nicht am Gangsitz der Kabine platziert werden.
  • darf keine Sicht eines Kunden auf "Sicherheitsgurt", "Rauchverbot" oder "Ausgang" verdecken.
  • darf keine gefährlichen Güter enthalten.

Zusätzliche Anforderungen:

  • Ein zusätzlicher Sitzplatz muss neben dem Besitzer reserviert werden.
  • Der Gegenstand muss im Voraus vom Corendon Airlines Service Center bestätigt und die anfallenden Gebühren bezahlt werden.

8.14 Powerbank

  • Batterien, Ersatz-/lose, einschließlich Lithiumbatterien, auslaufsichere Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien und Trockenbatterien für tragbare elektronische Geräte müssen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Artikel, die hauptsächlich als Stromquelle dienen, z. B. Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien. Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern.
  • Lithiummetallbatterien: Der Lithiummetallgehalt darf 2 g nicht überschreiten.
  • Lithium-Ionen-Batterien: Die Wattstundenbewertung darf 100 Wh nicht überschreiten.
  • Jede Person ist auf maximal 20 Ersatzbatterien beschränkt.
  • Auslaufsichere Batterien: müssen 12 V oder weniger und 100 Wh oder weniger sein. Jede Person ist auf maximal 2 Ersatzbatterien beschränkt.

9 ENTSCHÄDIGUNG FÜR GEPÄCKSTÜCKE

Preis - 15% für jedes Jahr des Alters (einschließlich des laufenden Jahres).

Corendon Airlines haftet nicht für fehlende, verschmutzte oder beschädigte Gegenstände im beschädigten Gepäck.

Wenn das beschädigte Gepäck kostenlos repariert wird, erstattet Corendon Airlines dem Passagier keine Rückerstattung.

Corendon Airlines ist berechtigt, den Passagier aufzufordern, das irreparable und beschädigte Gepäck auf Kosten des Passagiers an die Ground Handling Agency weiterzuleiten.

Konformität mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Dokumente werden nicht von der Fluggesellschaft übernommen.

9.1 Verzögerte Auslieferung

Im Falle einer verspäteten Lieferung des eingecheckten Gepäcks wird der Passagier für die nachstehend unverzichtbaren Kosten entschädigt:

Wenn die Verspätung nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist und das fehlende Gepäck 72 Stunden nach der Reklamation immer noch nicht wiederhergestellt wird, zahlt Corendon Airlines dem Passagier einen Vorschussbetrag.

im verspäteten Gepäck; Wenn der Passagier während des Zeitraums, in dem kein Gepäck gefunden wird, eine Entschädigung für seine wesentlichen Bedürfnisse anbietet, ist er verpflichtet, die Quittung / Rechnung für diesen Einkauf vorzulegen.

Diese Vorauszahlung wird von der endgültigen Entschädigung abgezogen, die für den Fall zu zahlen ist, dass das Gepäck definitiv verloren geht.

9.2 Beschädigtes / verlorenes Gepäck

Im Falle einer Beschädigung / eines Verlusts von Gepäck, das als aufgegebenes Gepäck in den Frachtbereich des Flugzeugs gebracht wurde, wird der Entschädigungsprozess im Rahmen der nationalen und internationalen Verpflichtungen abgewickelt.

Wenn das Gepäckgewicht vom Passagier nicht dokumentiert werden kann, wird das fehlende Gepäck als maximal 10 kg angesehen. Kinderwagen, Rollstühle und ähnliche Gegenstände unterliegen den gleichen Bedingungen wie hier definiert und sollten Gepäck enthalten sein.

9.3 Haftungsausschluss

Corendon Airlines ist nicht verantwortlich für zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Sportgeräte, Instrumente, Gegenstände mit einem besonderen Wert wie Schmuck / Geld / Gemälde / Teppiche / Vorhänge, Edelmetalle, Silberwaren, Antiquitäten, Erbstücke, Computer, persönliche elektronische Geräte, verhandelbar Papiere, Medikamente, medizinische Gegenstände, Wertpapiere oder andere Wertsachen, Geschäftsdokumente, Pässe, kommerzielle Muster, Gepäck, das unter der Bedingung des „Limited Release Tag“ (LRT) angenommen wurde, andere Ausweisdokumente und Gegenstände, die nicht befördert werden dürfen. Wir empfehlen allen Passagieren dringend, vor ihrer Reise eine angemessene Reiseversicherung abzuschließen.

Wenn sich auf dem Gepäck ein zerbrechliches Etikett oder ein Etikett mit eingeschränkter Freigabe befindet, ist Corendon Airlines nicht für Schäden / Verluste / Verzögerungen im betreffenden Gepäck verantwortlich.

Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände, die an Bord des Flugzeugs oder im Flughafenterminal verlegt wurden oder verloren gegangen sind. Alle an Bord befindlichen Gegenstände werden direkt an die Fundbüros am Bestimmungsflughafen weitergeleitet.

Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung für nicht getaggtes Gepäck, das nicht im Namen des Ticket- oder Bordkarteninhabers eingecheckt wurde.

10. PASSAGIERE MIT SPEZIELLEN BEDÜRFNISSEN

Passagiere mit besonderen Umständen (SCPs) dürfen nicht auf Sitzen sitzen, die direkten Zugang zu Notausgängen bieten, und bei der Sitzverteilung werden folgende Punkte beachtet:

  • Es sollte das Kabinenpersonal nicht daran hindern, seine Aufgaben zu erfüllen.
  • Der Zugang zu Notfallausrüstung darf nicht beeinträchtigt werden
  • Es sollte die Notevakuierung nicht beeinträchtigen.

10.1 Kranker, invalider oder behinderter Passagier

Die Beförderung kranker / ungültiger Passagiere wird nur gewährt, wenn der Passagier über einen schriftlichen Fitness- / Gesundheitsbericht verfügt, der von seinem Arzt oder einem Arzt am Flughafen ausgestellt wurde.

Personen, die:

  • eine ansteckende / ansteckende Krankheit hat, z. offene Tuberkulose, infektiöse Hepatitis, Scharlach, Diphtherie, Windpocken, für die kein medizinischer Freigabebericht vorliegt
  • Hat in den letzten acht Wochen einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten oder sich einer bedeutenden Operation unterzogen
  • Erfordert medizinische Hilfe durch pneumatische oder elektrische Geräte, die aus bestimmten Gründen an Bord nicht zulässig sind.
  • Jede Person, die unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol steht. In einem solchen Ausmaß, dass die Sicherheit des Fluges gefährdet sein kann.
  • ist „Invalide“, es sei denn, der Gesundheitszustand und die Reisefähigkeit dieser Person werden von einem Arzt überprüft und bestätigt, und die Genehmigung für Flugreisen wird erteilt.
  • ist „behindert“, es sei denn, der Gesundheitszustand und die Reisefähigkeit dieser Person werden von einem Arzt überprüft und bestätigt, und die Genehmigung für Flugreisen wird erteilt.

Wenn Passagiere vor dem Flug keine Informationen über ihren Gesundheitszustand oder ihre Krankheit geben, fliegen sie auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

10.2 Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, Behinderung

Als Inhaber des "No-Handicap Airline“ Zertifikats ist Corendon Airlines stolz darauf, den bestmöglichen Service zu bieten, damit seine Fluggäste bequem und sicher reisen können.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sind Passagiere mit eingeschränkten physischen Fähigkeiten (sensorisches oder motorisches Bewegungsvermögen), geistigen Behinderungen, Alter, Krankheit oder anderen behindernden Situationen die ihre Mobilität einschränken. Passagiere dieser Kategorie werden beim Verlassen des Flugzeugs und beim Check-in Prozess durch unser Bodenpersonal zum Flugzeug begleitet.

Corendon Airlines ermöglicht seinen Passagieren mit beschränkter Mobilität oder behinderten Passagieren eine spezielle Hilfeleistung. Damit diese Passagiere problemlos reisen können, muss die Hilfeleistung je nach den Bedürfnissen des Passagiers vorher mitgeteilt und geplant werden. Passagiere, die sich in dieser Situation befinden, müssen bei der Buchung dem entsprechenden Reisebüro oder online mittels Antragsformulars für Sonderwünsche ihr Befinden bekannt geben.

Corendon Airlines fordert ein Minimum von 48 Stunden, um die notwendige Unterstützung zu organisieren. Wenn weniger als 48 Stunden bis zum Abflug verbleiben, können solchen Anfragen durch Corendon Airlines nicht entsprochen und der Passagier nicht zum Flug zugelassen werden.

Behinderten Passagieren und Passagieren mit eingeschränkter Mobilität ist es aufgrund der Sicherheitsregelungen nicht gestattet, in der Notausgangsreihe des Flugzeugs zu sitzen.

Auch wenn beim Check-in Schalter solche Sitzplätze vergeben wurden, müssen sie hinsichtlich der Sicherheitsregelungen durch die Kabinenbesatzung geändert werden.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität dürfen nur auf den Fenstersitzplätzen (A/F) sitzen. Die restlichen Sitzplätze können vom Check-in Personal je nach körperlicher Verfassung des Passagiers vergeben werden.

Behinderten Fluggästen und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität steht keine Rückerstattung zu, wenn sie online den falschen Sitzplatz gebucht haben oder am Check-in-Schalter den falschen Sitz zugewiesen bekommen haben.

10.3 Passagiere mit Rollstuhl

Passagieren die einen Rollstuhl benutzen, wird nach dem unten angegebenen Behinderungsgrad Service geleistet:

WCHR (Rollstuhl – R wie "ramp" (Rampe)): Passagier mit Gehbehinderung, welcher Hilfe beim Weg hin und zurück vom Flugzeug bedarf, in den Bus selbstständig einsteigen und Treppen steigen kann, sowie keine Hilfe an Bord benötigt.

WCHS (Rollstuhl – S wie "steps" (Stufen)):Passagier mit schwerer Gehbehinderung, welcher Hilfe am Terminal beim Weg hin und zurück vom Flugzeug benötigt, nicht selbstständig in den Bus einsteigen und Treppen steigen kann. Benötigt keine Hilfe an Bord.

WCHC (Rollstuhl - C wie "cabin seat" (Kabinensitz)):: Passagier kann nicht gehen. Kann im Sitz mit Rückenlehne in aufrechter Position sitzen. Kann in der Kabine nicht selbstständig gehen, z.B. komplett gelähmt, halb gelähmt, Multiple Sklerose usw. Nach Anfrage kann ein Rollstuhl durch Corendon Airlines kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Um eine Genehmigung für den Transport eines Rollstuhls zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag mittels Antragsformulars für Sonderwünsche stellen. Dieser Antrag muss mindestens 48 Stunden vor Abflug bei Corendon eingegangen sein.

Der Passagier muss den für den Transport ordnungsgemäß verpackten Rollstuhl am Counter vor dem Abflug übergeben.

Das Bodenpersonal verfügt nicht über die Ausrüstung, um die Batterie oder das Ladegerät vom Rollstuhl zu trennen. Der Transport eines Rollstuhls ist nur zulässig, wenn der Rollstuhl ordnungsgemäß zerlegt, gesichert, auf den Transport vorbereitet und spätestens 2 Stunden vor Abflug übergeben wird.

Rollstühle mit auslaufsicheren, trockenen Akkus oder Gel-Batterien können im Frachtraum befördert werden, wenn die Batterien entfernt, an den Rollstuhl sicher befestigt und die Pole isoliert werden.

Falls der Rollstuhl nicht senkrecht geladen, verstaut, sicher befestigt und abgeladen werden kann, müssen die Batterien entfernt und getrennt im Frachtraum transportiert werden.

Zur Beförderung sind die Batterien in einem Behälter aus Plastik zu platzieren, um so die Verschmutzung und Abnutzung des Frachtbereiches zu vermeiden.

Wenn der Passagier auch der Besitzer des Rollstuhls ist, so kann dieser kostenlos im Frachtraum transportiert werden, auch wenn das Freigepäck des Passagiers dadurch überschritten wird.

Nicht leckende Trockenbatterien oder Gelakkumulatoren werden als aufgegebenes Gepäck transportiert, wenn die Batterie vom Rollstuhl getrennt, fest und sicher am Rollstuhl befestigt und die Stangen isoliert sind.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, dürfen „Roller“ im Laderaum transportiert werden. Ein von einem Arzt unterschriebenes ärztliches Gutachten wird angefordert. Wenn der medizinische Bericht falsch ist oder älter als 1 Woche, berechnet Corendon Airlines 100 € - Transportkosten.

Im Rahmen der Corendon-Richtlinie „No-Handicap Airlines“ werden Rollstühle kostenlos befördert, wenn der Passagier davon abhängig ist und die Registrierung im Voraus beantragt wird. „Roller“ werden für den Transport akzeptiert, wenn zwei der Abmessungen (Länge, Breite, Höhe) kürzer als 86 cm sind und ein aktueller medizinischer Bericht vorgelegt wird. Wenn der medizinische Bericht falsch ist oder älter als 1 Woche, berechnet Corendon Airlines 100 € - Transportkosten.

Bei Rollstühlen mit Lithium-Ionen-Batterien sollten diese Batterien entfernt und für den Transport in der Kabine ordnungsgemäß verpackt werden.

10.4 Passagiere mit Hörbehinderung

Unseren Passagieren mit Hörbehinderung wird beim Check-in und Boarding Vorrang gewährt. Zur besseren Verständigung zwischen unseren hörbehinderten Passagieren und dem Flugpersonal stehen an Bord zusätzlich kleine Notizblöcke bereit.

Aufgrund der Flugsicherheit werden Passagieren mit Hörbehinderung keine Gangplätze oder Sitzplätze an den Notausgängen zugewiesen.

10.5 Passagiere mit Sehbehinderung oder teilweiser Sehschwäche

Das Kabinenpersonal gibt Einzelbesprechungen zu den Sicherheitsregeln. Darüber hinaus sind in der Kabine Karten mit Sicherheitshinweisen in Blindenschrift erhältlich.

Aus Sicherheitsgründen können Passagiere mit einer Sehstörung keine Gang- und Notausgangssitze im Flugzeug belegen.

Blindenhunde, die Passagiere mit Sehstörungen begleiten, können in der Passagierkabine kostenlos reisen, wenn die Kapazität dies zulässt. Die Zahlungsbedingungen für Reisen im Frachtbereich sind in 8.8.2 angegeben.

Wenn ein Passagier mit einer Sehstörung von einem Blindenhund begleitet wird, kann der Blindenhund unter folgenden Bedingungen in der Kabine reisen:

  • Der Blindenhund muss einen blinden Passagier begleiten, der vom Hund abhängig ist.
  • Der Blindenhund sollte ordnungsgemäß angeschnallt, mundtot gemacht und ausgekleidet sein und die entsprechende Ausrüstung sollte während des Fluges nicht entfernt werden.
  • Der Blindenhund sollte zu Füßen des Beifahrers an einem Fensterplatz und niemals an einem Notausgang oder Gangplatz sitzen.
  • Der Blindenhund sollte über gültige Impfpapiere und Reisedokumente verfügen.

10.6 Schwangerschaft

Bei einer Mehrlingsgeburt wird eine werdende Mutter ab der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr zur Beförderung in einem Flugzeug zugelassen.

Ab der 36. Schwangerschaftswoche wird eine werdende Mutter nicht mehr zur Beförderung in einem Flugzeug zugelassen.

Schwangere Fluggäste müssen beim Check-in über das Stadium ihrer Schwangerschaft informieren und einen Haftungsausschluss ausfüllen und unterschreiben.

Der Flugkapitän ist berechtigt, auf Grund des körperlichen Eindrucks eines schwangeren Fluggastes ein neues medizinisches Gesundheitszeugnis zu verlangen, das den guten Gesundheitszustand und die Flugtauglichkeit des Fluggastes bestätigt.

10.7 Unbegleitete Kinder

Unbegleitete Kinder unter 6 Jahren werden auf keinem Flug für Reisen zugelassen.

Ein Kind zwischen 6 und 12 Jahren kann unter folgenden Bedingungen zur Reise zugelassen werden:

Er wird von einem Erwachsenen zum Abflughafen begleitet, der von den Eltern des Kindes oder von seinen Erziehungsberechtigten autorisiert wurde.

Der Erwachsene übergibt das Kind dem Personal am Check-in-Schalter oder dem Reisebüro am Abflughafen mit allen erforderlichen Reisedokumenten und einer Form der Entschädigung (Entlastung der Verantwortung oder unbegleitete Minderjährige unter 12 Jahren), ausgefüllt und unterschrieben von den Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes.

Am Ankunftsflughafen wird das Kind von der von den Eltern oder Erziehungsberechtigten benannten Person abgeholt

Ein unbegleiteter Minderjähriger bleibt bis zum Zeitpunkt des Boardings in der Obhut der Begleitperson / Eltern / Erziehungsberechtigten. Ein Mitarbeiter begleitet den Minderjährigen zum Flugzeug. Die Begleitung wird gebeten, bis zum Start des Flugzeugs am Flughafen zu bleiben.

Für den unbegleiteten Passagier wird eine zusätzliche Einweggebühr von 70 Euro verlangt.

Max. 4 unbegleitete Minderjährige unter 12 Jahren können auf unseren Flügen akzeptiert werden.

Hinweis: Falls er/sie mit einer volljährigen Begleitperson fliegen kann, zählt er/sie nicht als unbegleiteter Minderjähriger. 

 

10.8 Notausgangsreihen

Passagiere, welche bei einer möglichen Evakuierung des Flugzeugs adäquat helfen und diese nicht behindern würden, können Sitzplätze an Notausgängen zugewiesen bekommen.

10.8.1 Folgenden Personen werden Sitzplätze in Notausgangsreihen nicht zugewiesen:

  • Person mit eingeschränkter Mobilität, geistigen Beeinträchtigung, hohem Alter, Krankheit oder einer anderen Ursache von Behinderung
  • Passagier mit körperlicher oder geistiger Behinderung, der nicht in der Lage ist, schnell zu reagieren und sich zu bewegen, wenn er dazu aufgefordert wird.
  • Person mit Seh- oder Hörstörung, die nicht auf Anweisungen für eine Notevakuierung reagieren kann.
  • Schwangere Frau
  • Unbegleitete Minderjährige
  • Kinder unter 16 Jahren
  • Passagiere, die mit Säuglingen und / oder Kindern unter 16 Jahren reisen
  • Personen, deren Alter / Körpergröße (die einen Verlängerungsgurt benötigen) sie daran hindern können, sich schnell zu bewegen
  • Abgeschobene Fluggäste/Fluggäste der Kategorie INAD und Fluggäste in Gewahrsam
  • Personen mit Blindenhunden oder Haustieren
  • Kranke und verletzte Passagiere
  • Fluggäste, die den Meet & Assist-Service (MAAS) in Anspruch nehmen
  • Kranke oder verletzte Fluggäste
  • Unbegleitete Kinder

 

Es kann vorkommen, dass der von einem Passagier gebuchte Sitzplatz aus Sicherheitsgründen von der Kabinenmannschaft oder dem Personal am Check-in-Schalter geändert wird.

10.9 Drohnen

  • Drohnen gelten als persönliche elektronische Geräte (wie Telefone, Laptops, Kameras usw.), da sie mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden.
  • Diese Geräte stellen aufgrund der Wärme- und Energiemenge eine potenzielle Fluggefahr dar.
  • Alle LIPO-Batterien müssen mitgeführt werden. Drohnenakkus müssen mit ihren Kontakten umwickelt und dann in eine Plastiktüte gesteckt und in eine Sicherheitstasche gelegt werden.
  • Drohnenbatterien müssen im Handgepäck verpackt werden und dürfen nicht mehr als 100 Wattstunden haben.
  • (Wh) = Kapazität (Ah) x Nenn-Entladestrom (V)

10.10 Gipsverband

  • Ein ärztliches Attest ist für Flüge erforderlich, wenn der Gipsverband weniger als 48 Stunden vor der Abreise angelegt wurde und der Verband nicht zweiteilig ist.
  • Das ärztliche Attest muss vom Flughafenarzt oder dem behandelnden Arzt ausgestellt werden und bestätigen, dass der Passagier reisefähig ist ("Der Passagier ist reisefähig"). Das Attest muss in englischer Sprache verfasst sein.
  • Das Datum des Gipsverbandes sollte im ärztlichen Attest angegeben sein.
  • Wenn der Gipsverband mehr als 48 Stunden vor Abflug angelegt wurde, wird der Passagier mit einem Entschädigungsformular für den Flug akzeptiert.

10.11 MAAS-Service (Meet And Assist)

Für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen wie ältere Menschen, Kleinkinder, Personen mit Sprachproblemen oder Phobien sowie Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen bieten wir einen speziellen Begleitservice an. Dieser umfasst Unterstützung beim Check-in, beim Boarding und bei der Ankunft vom Flugzeug bis zum Flughafen. Die Gebühr für diesen Service beträgt 70 EURO pro Passagier/Strecke.

11. SPEISEN UND GETRÄNKE AN BORD

Menü

Während unserer Flüge bieten wir einen À-la-carte-Service an. Die angebotenen Produkte sind nur in begrenztem Umfang vorrätig. Marken und Produkte können auf den Flügen variieren. Unsere Produkte enthalten kein Schweinefleisch oder mit Schweinefleisch hergestellte Erzeugnisse.

Kunden mit Nussallergien werden gebeten, das Kabinenpersonal beim Betreten des Flugzeugs zu informieren. In einer öffentlichen Durchsage werden daraufhin die anderen Kunden informiert und darauf hingewiesen, dass an Bord keine nusshaltigen Produkte verkauft werden.

Warme

Mahlzeiten Wir bieten an Bord keine warmen Mahlzeiten an. Sie können jedoch aus unserer großen Auswahl an Mahlzeiten eine Vorbestellung online aufgeben. Auf allen Flügen von Corendon Airlines ist die Verpflegung an Bord mit einem Aufpreis verbunden. Die Preise der Produkte über Corendon Fly Café hängen von der jeweiligen Flugstrecke ab. Der Verkauf über Corendon Fly Café im Flugzeug kann aus Gründen der Flugsicherheit und der Produktverfügbarkeit eingeschränkt sein oder nicht angeboten werden. Warme Mahlzeiten können 72 Stunden vor der Abflugzeit auf unserer Webseite vorbestellt werden. Fluggäste mit Tickets, die im Rahmen des Premium-Pakets ausgestellt wurden, können bis zu 72 Stunden vor der Abflugzeit ohne Aufpreis auf unserer Webseite zwischen den verfügbaren Produktangeboten wählen, die in ihrem Paket enthalten sind. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um weitere Informationen zu erhalten.

Zahlung

Wir akzeptieren EUR, USD, GBP, TRY, SEK, NOK, DKK, CHF in bar sowie GBP, EUR, USD und TRY per Kreditkarte an Bord. Für die Bezahlung Ihrer Einkäufe an Bord akzeptieren wir alle gängigen Chip- und Pin-Karten: MasterCard und Visa, ausgenommen alle Arten von Debitkarten. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, Ihren Reisepass oder einen anderen Ausweis vorzulegen. Leider können wir keine Schecks oder Reiseschecks akzeptieren. Alle Preise und Wechselkurse werden von uns sorgfältig überprüft und angegeben und können sich beim Währungsumtausch ändern.

Belege

Derzeit stellen wir an Bord keine Papierbelege aus. Wenn Sie Ihren Beleg online erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an [email protected]. Bitte halten Sie dazu Ihr Reisedatum, Ihre Flugnummer und Ihren Sitzplatz bereit.

Wenn Sie mit Karte/kontaktlos bezahlt haben, müssen Sie auch den Namen des Karteninhabers und die Kreditkartennummer angeben.

Wenn Sie bar bezahlt haben, geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Flugnummer und Ihre Sitzplatznummer an.

Reklamationen

Da das Catering für einige Flüge an verschiedenen Orten erfolgt, können die Produkte und Marken von dem abweichen, was auf der Speisekarte beworben wird. Unsere Vorräte sind nur in begrenztem Umfang verfügbar. Aufgrund hoher Nachfrage kann es vorkommen, dass das von Ihnen gewählte Produkt nicht mehr vorrätig ist. Es tut uns leid zu hören, dass Sie mit einem Produkt, das Sie an Bord eines unserer Flugzeuge gekauft haben, nicht zufrieden waren. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben davon unberührt. Wenn Sie eine Erstattung für ein fehlerhaftes Produkt wünschen oder eine Beschwerde über andere Produkte einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice ([email protected]).

Rechtlicher Hinweis

Es ist nicht gestattet, alkoholische Getränke zu konsumieren, die nicht an Bord erworben wurden. Im Interesse der Sicherheit können wir Fluggästen nicht gestatten, mit heißen Getränken an Bord zu gehen oder während des Fluges ihren eigenen Alkohol zu konsumieren. Für Fluggäste unter 18 Jahren ist es verboten, Alkohol zu konsumieren, zu verkaufen oder zu kaufen.

 

12 STEUERFREIE EINKÄUFE

12.1 E.U.-Länder

Spirituosen und alkoholische Getränke: 22% vol. Alkohol: 1 Liter Spirituosen oder 4 Liter Wein;

Tabak: 200 Zigaretten oder 100 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;

Parfüm: 60 ml Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette

Geschenke & Souvenirs: bis € 430

12.2 Türkei

Spirituosen und alkoholische Getränke: 22% vol. Alkohol: 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Alkohol (weniger als 22% vol. Alkohol): 4 Liter Wein.

Tabak: 600 Zigaretten und 100 Zigaretten und 50 Zigarren und 250 g Tabak

Parfüm: 5 Flaschen Parfüm oder Eau de Toilette (je max. 120 ml)

Geschenke & Souvenirs: bis € 430 Nach den neuen Bestimmungen ist der Betrag für Geschenke und Souvenirs auf 150 € begrenzt - für Jugendliche unter 15 Jahren.

Hinweis: Diese Einschränkungen unterliegen Änderungen der Gesetze der jeweiligen Länder. Wir empfehlen Ihnen, diese Regeln vor Ihrer Abreise zu überprüfen. Bei Problemen haftet Corendon Airlines nicht.

13 KUNDEN-MEINUNGEN / FRAGEBOGEN

Für Corendon Airlines ist die Kundenzufriedenheit sehr wichtig. Daher schätzen wir Ihre Meinung, Ihren Kommentar und Ihre Vorschläge sehr. Ihre Gedanken und Erfahrungen sind für uns immer sehr wertvoll.

Auf bestimmten Flügen bitten wir unsere Passagiere, einen Fragebogen auszufüllen, um unseren Service zu verbessern und Ihnen einen sehr angenehmen und komfortablen Flug anzubieten.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Meinung, Kommentare und Vorschläge mitteilen und den Fragebogen zur Kunden-Meinung ausfüllen könnten, den Sie dem Kabinenpersonal stellen können, und ihn nach Abschluss an ihn zurücksenden könnten. Dieses Formular ist auch online verfügbar: Kontakt

Wenn Sie uns über eine Anfrage oder eine Beschwerde informieren möchten, senden Sie uns diese schriftlich in englischer, deutscher, niederländischer oder türkischer Sprache

Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen können andere Bedingungen gelten. Für Ihre spezifischen Bedingungen wenden Sie sich bitte an Ihren Reiseveranstalter. Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und möchten Sie bald auf unseren Corendon-Flügen begrüßen.

 


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