Passagiere können kleine Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen, sofern die Grösse pro Behälter 100ml nicht übersteigt.
Diese Behälter oder Flaschen müssen in einer transparenten, wiederverschliessbaren Plastikttüte verpackt werden, welche die Kapazität von einem Liter nicht übersteigt (erforderliche Maße: 20cm x 20cm). Der Inhalt muss leicht in die Plastiktüte reinpassen und gut verschlossen werden können. Jeder Passagier darf nur eine Tüte mit sich führen.
Die Tüte mit den Flüssigkeiten muss dem Flughafensicherheitspersonal gezeigt werden. Flüssigkeiten, die nicht in die Tüte passen, müssen im Frachtraum im Gepäck mitgeführt werden.
• Alle Arten von Getränken (Sirup, Wasser)
• Cremes, Lotionen, Öle, Parfums, Maskara (Wimperntusche), usw.
• Sprays und andere Druckbehälter wie Rasierschaum und Deodorants
• (Haar-) Gels oder Shampoos
• Andere Produkte ähnlicher Natur
• Begrenzen Sie die Anzahl der Dinge, die Sie im Handgepäck mitführen möchten
• Wenn möglich verstauen Sie alle Flüssigkeiten im Frachtgepäck
• Bitte nehmen Sie im Falle spezieller Anfragen Kontakt mit unserem Call Center auf, bevor Sie abreisen
• Bitte verstauen Sie vor dem Check-in Flüssigkeiten fürs Handgepäck in der transparenten, verschliessbaren Flüssigkeitstüte
• Bitte legen Sie die Flüssigkeitstüte bei der Sicherheitskontrolle unaufgefordert und zusammen mit dem Handgepäck zum Scannen auf das Kontrollband
• Alle Jacken und Mäntel müssen zum Scannen abgelegt werden. Alle Arten von Gegenständen aus Metall, wie Geldbörsen, Gürtel etc. werden in Plastikkästen gelegt und gescannt
• Wenn Sie einen Laptop bei sich haben, oder andere grössere elektronischen Geräte als Handgepäck mitführen wollen, sollten Sie diese vor dem Scannen aus dem Handgepäck nehmen
• Flüssigkeiten, die in der zollfreien Zone (Duty Free) im Abflugbereich hinter der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, können unabhängig von ihrer Grösse an Board mitgenommen werden
• Die meisten steuerfreien Waren werden Ihnen in einer wiederverschliessbaren Tasche ausgehändigt. Bitte öffenen Sie diese Tasche nicht vor bevor Sie den Flughafen an Ihrem Ankunftsort verlassen haben. Halten Sie auch den Kaufbeleg permanent zur Hand bis Sie am Zielflughafen angekommen sind, da sie ihn bei Nachfragen vorzeigen sollten
• Sollten Sie von einem nicht-europäischen Flughafen abfliegen und einen Transit in einem europäischen Flughafen durchlaufen, können Sie keine steuerfreien Waren auf dem Transferflug innerhalb der EU mitführen