information für Reisende | |||||
DEU - Rhodos RHO | |||||
Covid-19-Test | ja,Covid-19-Tests werden noch stichprobenartig durchgeführt | ||||
Einreise? | ja, die griechische Regierung hat den Start der Tourismussaison für den 1.Juli angekündigt. Die Einreise für EU-Bürger ist unter Berücksichtigung der Quarantänemaßnahmen erlaubt. | ||||
Quarantäne bei Einreise? | nein, Reisende aus Deutschland dürfen ohne Quarantäne einreisen. | ||||
Quarantäne bei Rückkehr? | nein | ||||
Ausnahme: Wenn der jeweilige Staat eine hohe Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung (mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen) aufweist | |||||
Hotel und Ferienwohnungen geöffnet? | ja, ab 15.06.20 wieder buchbar | ||||
Vergnügungsstätten geöffnet | ja, ab 15.06.20 | ||||
Maskenpflicht | ja |
https://www.iatatravelcentre.com/passport-visa-health-travel-document-requirements.htm
https://www.iatatravelcentre.com/international-travel-document-news/1580226297.htm
Nach NOTAM A1875/20 der griechischen Luftfahrtbehörde müssen Reisende, die Griechenland auf dem Luft-, See- oder Landweg ab 01.07.2020 erreichen unter dem unten aufgeführten Link eine sog. Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Laut der letzten Ankündigung der griechischen Regierung gilt während der COVID – 19 Zeit folgendes in Griechenland:
Ab Montag, dem 17.08.20 sind alle Reisende von den Niederlanden, Belgien, Tschechien, Spanien, Schweden, Malta, Rumänien und Bulgarien nach Griechenland dazu verpflichtet ein negatives PCR Testresultat vorzulegen. Das Testresultat muss innerhalb von 72 Stunden vor Einreise nach Griechenland eingeholt und in englischer Sprache vorliegen sowie die Reisepassnummer oder Personalausweisnummer enthalten.
Ausgeschlossen von dieser Regelung sind: griechische Staatsbürger, Bürger mit Aufenthaltserlaubnis und Geschäftseisende
Nur Reisende mit gültigem negativen Testresultat sind erlaubt das Land zu betreten
Folgende Testzentren werden akzeptiert:
Staatliche Testzentren
Öffentliche Gesundheitszentren
Private Gesundheitszentren
Resultate, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, werden nicht akzeptiert. Verfälschte Resultate werden nach griechischem Recht bestraft.
Reisende sind dazu verpflichtet, weiterhin die PLF Form zu vervollständigen und einzureichen. Bei Ankunft kann es sein, dass Reisende an der griechischen Grenze einem Test unterzogen werden.
Diese ist mindestens 48 Stunden vor Ankunft zu vervollständigen und spätestens 24 Stunden vor Ankunft einzureichen. Die PLF enthält neben den Kontaktdaten des Reisenden eine Historie der vorherigen Aufenthalte in anderen Ländern. Laut zuletzt getroffener Entscheidung muss der dem PLF zugehöriger QR Code beim Abflug (vom ursprünglichen Abflughafen) vorhanden sein. Die Vervollständigung des Dokuments (e-PLF) ist ein verpflichtendes Reisedokument zum Betreten des Landes. Vor dem Boarding sind Passagiere dazu verpflichtet den QR Code dem zuständigen Personal vorzuzeigen.
Bei Ankunft in Griechenland eines Reisenden ohne QR Code wird der Eintritt ins Land nicht erlaubt und der Passagier zurück ins Herkunftsland geschickt.
Abhaengig vom erhaltenen QR Code werden Reisende zum Exit (zur Passkontrolle oder Gepaeckausgabe) oder in den Screening Bereich geleitet, in welcher sie durch ein trainiertes Gesundheitsteam auf COVID-19 getestet werden.
Nach Abschliessung des Tests werden Reisende zum Exit (zur Passkontrolle oder Gepaeckausgabe) geleitet. Die Testergebnisse sollten innerhalb von 24 Stunden verfügbar sein. Waehrend dieser Zeit werden getesteten Passagieren gemäß den lokalen Vorschriften geraten soziale Distanz zu bewahren. Im Falle von Symptomen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt oder ein EODY (National Public Health Organization) aufgesucht werden. Nur wenn das Testergebnis positiv ausfaellt, werden Reisende von der zustaendigen Behörde kontaktiert und Massnahmen gemäß dem Gesundheitsprotokoll vor Ort vorgenommen. Anderenfalls können Reisende mit Ihrem Urlaub weiterhin fortfahren.
Wenn Reisende mehrere Destinationen innerhalb des Landes planen, müssen der Reisebeginnort und der Reisplan innerhalb der naechsten sieben Tage gemeldet werden.
Jeder Reisende muss die vorgegebenen Gesundheitsvorsichtsmassnahmen vor Ort befolgen (Gebrauch von Masken und Bewahrung der sozialen Distanz) und demnach handeln.
Die Details des Update zum NOTAM lauten wie folgt:
NOTAM |
Gültigkeitsdauer |
Betroffene Länder |
|
A2138/20 |
Bis 31. August |
Reisende |
Informationen über die Passenger Locator Form (PLF) Link: https://travel.gov.gr/ |
A2073/20 |
Bis 31. Juli |
Reisende |
Eintritt der Nicht- EU Staatsangehörige ist nicht zugelassen
Staatsbürger nur folgender Nicht- EU Länder werden akzeptiert:
Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neu Seeland, Ruanda, Süd Korea, Thailand, Tunesien, Uruguay |
A2055/20 |
Bis 31. Juli |
Unzulässige Flüge |
Handel von/ nach Albanien & Nord Makedonien sind nur zum Flughafen Athen erlaubt |
A2053/20 |
Bis 31. Juli |
Unzulässige Flüge |
Handel von der/ in die Türkei |
A2138/20 NOTAM:
Nach NOTAM A1875/20 der griechischen Luftfahrtbehörde müssen Reisende, die Griechenland auf dem Luft-, See- oder Landweg ab 01.07.2020 erreichen unter dem unten aufgeführten Link eine sog. Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Diese ist mindestens 48 Stunden vor Ankunft zu vervollständigen und spätestens 24 Stunden vor Ankunft einzureichen. Die PLF enthält neben den Kontaktdaten des Reisenden eine Historie der vorherigen Aufenthalte in anderen Ländern. Laut zuletzt getroffener Entscheidung muss der dem PLF zugehöriger QR Code beim Abflug (vom ursprünglichen Abflughafen) vorhanden sein. Die Vervollständigung des Dokuments (e-PLF) ist ein verpflichtendes Reisedokument zum Betreten des Landes. Vor dem Boarding sind Passagiere dazu verpflichtet den QR Code dem zuständigen Personal vorzuzeigen. Ein QR Code ist für alle Familienmitglieder ausreichend. Reisende, die anstatt dem QR Code eine Bestätigung per E-mail erhalten haben, können ebenfalls zum Flug akzeptiert warden.
Bei Ankunft in Griechenland eines Reisenden ohne QR Code wird der Eintritt ins Land nicht erlaubt und der Passagier zurück ins Herkunftsland geschickt.
Abhaengig vom erhaltenen QR Code werden Reisende zum Exit (zur Passkontrolle oder Gepaeckausgabe) oder in den Screening Bereich geleitet, in welcher sie durch ein trainiertes Gesundheitsteam auf COVID-19 getestet werden.
Nach Abschliessung des Tests werden Reisende zum Exit (zur Passkontrolle oder Gepaeckausgabe) geleitet. Die Testergebnisse sollten innerhalb von 24 Stunden verfügbar sein. Waehrend dieser Zeit werden getesteten Passagieren gemäß den lokalen Vorschriften geraten soziale Distanz zu bewahren. Im Falle von Symptomen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt oder ein EODY (National Public Health Organization) aufgesucht werden. Nur wenn das Testergebnis positiv ausfaellt, werden Reisende von der zustaendigen Behörde kontaktiert und Massnahmen gemäß dem Gesundheitsprotokoll vor Ort vorgenommen. Anderenfalls können Reisende mit Ihrem Urlaub weiterhin fortfahren.
Wenn Reisende mehrere Destinationen innerhalb des Landes planen, müssen der Reisebeginnort und der Reisplan innerhalb der naechsten sieben Tage gemeldet werden.
Jeder Reisende muss die vorgegebenen Gesundheitsvorsichtsmassnahmen vor Ort befolgen (Gebrauch von Masken und Bewahrung der sozialen Distanz) und demnach handeln.
A2073/20 NOTAM Ausnahmen:
A2053/20 + A2055/20 NOTAM Ausnahmen: