Regeln & Bestimmungen

Als Corendon Airlines organisieren wir sichere und komfortable Direktflüge zu 165 Flughäfen in 65 Ländern. Auf dieser Seite finden Sie alle Flugbestimmungen, die unseren Geschäftsbetrieb betreffen. Wir haben sämtliche Informationen zusammengestellt, die Sie eventuell benötigen, von besonderen Bedingungen bis hin zu erforderlichen Dokumenten und mehr.


Besondere Bedingungen


 
 
 

Haustiere

Allgemeine Regeln für die Beförderung von Haustieren

Darf ich mein Haustier mitbringen?

Haustiere, die von ihrem Besitzer begleitet werden, dürfen an Bord des Flugzeugs.

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers / Tierbesitzers, die geltenden Vorschriften einzuhalten und über alle erforderlichen Dokumente für den Transport von Haustieren zu verfügen.

Die einzigen Haustiere, die Corendon Airlines in Flugzeugen akzeptiert, sind Katzen und Hunde.

Haustiere müssen während des Fluges in der Kabine auf dem Boden sitzen. Beim Kauf eines Tickets werden Sie gebeten, uns mitzuteilen, dass Sie von einem Haustier begleitet werden.

Sie können Ihre Anfragen für den Transport von Haustieren unter dem Bereich Extras -zusätzlicher Service-auf unserer Website stellen.

In der Kabine dürfen insgesamt 4 Haustiere transportiert werden. Passagiere die mit ihren Haustieren fliegen, dürfen in der ersten Reihe und Notausgangsreihen nicht sitzen.

Passagiere mit Haustieren müssen im Flugzeug am Fenster sitzen.

In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Europäischen Union (EU-VO 576/2013)

Haustiere müssen für Flüge innerhalb der Europäischen Union mindestens 4 Monate alt sein.

  • Haustiere müssen im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Nach der Tollwutimpfung ist eine Wartezeit von mindestens 3 Wochen bis zur Reise erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  • Datum der Platzierung des Mikrochips
  • Datum und Gültigkeitsdauer des Tollwutimpfstoffs
  • Der Behandlungsstatus von Echinococcus Multilocularis muss im Reisepass Ihres Haustieres bestätigt sein
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Schriftliche Erklärung, dass die Beförderung aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt
  • Reisepass

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-eu_en

Diese Regel gilt auch für Flüge zu Zielen der Europäischen Union aus den "gelisteten Drittländern", die in der Verordnung Nr. EU-576/2013 festgelegt sind. (Zum Beispiel Flüge aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich zu Zielen in der Europäischen Union)

2. Haustiere müssen „mindestens 7 Monate alt“ sein, um auf Flügen zu Zielen der Europäischen Union aus „Drittländern, die nicht in der Liste aufgeführt sind“, mitgenommen zu werden und die in der EU-VO 576/2013-Verordnung festgelegt sind.

(Zum Beispiel Flüge von Marokko, Gambia, Ägypten, der Türkei zu Zielen der Europäischen Union)

  • Haustiere müssen im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Nach der Tollwutimpfung ist eine Wartezeit von mindestens 3 Wochen bis zur Reise erforderlich.
  • Nach den Impfanforderungen und einer zusätzlichen Wartezeit von 12 Wochen sind Blutuntersuchungen erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  • Datum der Platzierung des Mikrochips
  • Datum und Gültigkeitsdauer des Tollwutimpfstoffs
  • Blutuntersuchung (Versenden der Blutuntersuchung an ein von der Europäischen Union zugelassenes Labor)
  • Der Behandlungsstatus von Echinococcus Multilocularis muss im Reisepass Ihres Haustieres bestätigt sein
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Schriftliche Erklärung, dass die Beförderung aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt
  • Reisepass

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-eu_en

Auf die in der EU-VO-Verordnung 576/2013 der Europäischen Union angegebene Klasse "Drittländer, die nicht in der Liste enthalten sind" kann über den folgenden Link zugegriffen werden:

https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

In Übereinstimmung mit den aktuellen EU-Transportvorschriften und soweit die Kapazität dies zulässt, dürfen 4 Haustiere in der Kabine eines Corendon Airlines Flugzeugs reisen. Haustiere müssen in wasserdichten, abschließbaren Käfigen oder Reisetaschen mit max. 55 x 35 x 25 cm und max. Gewicht von 8 kg untergebracht sein.

HAUSTIERE IN DER KABINE: €50

 

Haustiere, die schwerer als 8 kg sind (insgesamt sind maximal 4 Haustiere erlaubt), werden im belüfteten Frachtraum transportiert. Die Gebührenordnung ist unten angegeben. 

 

Der Transport der unten aufgeführten Hundearten ist nicht gestattet:

  • Pitbull Terrier
  • Amerikanischer Pitbull
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bullterrier
  • Amerikanische Bulldogge
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasiliero
  • Kangal (Karabaş)
  • Kafkas Schäferhund
  • Mastiff
  • Mastino Napoleta

Dies gilt sowohl für reinrassige Hunde als auch für nicht reinrassige Hunde, die einer Zucht unterliegen.

Diensttier/Begleittier

  • Ausgebildete Blindenhunde: Blinden- oder Hörhunde unterstützen die Sehbehinderte bzw. Gehörlose Personen. Die helfen vor allem beim ziehen von Rollstühlen und tragen von Gegenständen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Blinden-Hörhunde helfen auch den Personen mit Mobilitäts- und Gleichgewichtsstörungen.
  • Tiere zur emotionalen Unterstützung: Solche Tiere unterstützen ihren Betreuer bei einer psychischen Behinderung , z. B. bei posttraumatischer Belastungsstörung, Schizophrenie, Depression, Angstzuständen und bipolarer Störung. Es werden nur Hunde und Katzen akzeptiert.
  • Medizinische Assistenzhunde: Sie alarmieren den Besitzer bei epileptischen Anfällen oder ähnlichen Problemen.
  • Such- und Rettungshunde: Nur in Notsituationen und mit Sondergenehmigung (gilt normalerweise als AVIH)

Andere Tiere, wie z. B. Begleithunde, werden nicht als Begleittiere betrachtet.

  1. Die Buchung des Beglettiers muss durch den zuständigen Reiseveranstalter oder direkt durch den Kunden mit Corendon Service Center  koordiniert werden.
  2. Fluggäste dürfen ihr Begleittier entweder in der Kabine - auch wenn das Tier mehr als 8 kg wiegt - oder im Frachtraum (AVIH) befördern.
  3. Sofern nicht anders von Corendon Ground Operations mitgeteilt, können maximal 4 Begleittiere auf einem Corendon Airlines Flug akzeptiert werden.
  4. Service animals will be counted as a Pet in Cabin, and will be accepted on board within the limits of the number of pets allowed in the cabin.
  5. Die Tiere, die in den Kapiteln Pet in Cabin/Avi als gefährlich eingestuft werden, werden nicht als Begleittiere akzeptiert.
  6. Hunde zur emotionaler Unterstützung und Such- und Rettungshunde müssen während des Fluges einen Maulkorb tragen. Der Maulkorb wird beim Check-in kontrolliert.
  7. Alle Diensthunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden.
  8. Blindenhunde und medizinische Hunde sind in der Kabine ohne Maulkorb erlaubt, allerdings sollte der Besitzer einen Maulkorb mitbringen und benutzen, falls der Hund während des Fluges unruhig wird.
  9. Es wird ein psychiatrisches Gutachten verlangt, aus dem hervorgeht, dass ein emotionales Hilfstier benötigt wird. Für die Zulassung von Hunden zur medizinischen Unterstützung ist ein medizinischer Bericht des Fluggastes erforderlich. Die Kopie der Berichte wird dem Kabinenpersonal ausgehändigt.
  10. Passagiere mit Begleittieren werden bevorzugt an der Fensterseite der Kabine zu fliegen, sofern es sich nicht um eine Notausgangsreihe handelt. Die Sitzplätze der Diensthunde und der PETCs sollten in angemessenem Abstand zueinander angeordnet sein, falls es zu Störungen kommen kann.
  11. Die Beförderung der Diensttiere ist kostenlos.
  • Der Passagier ist verpflichtet, den Hund bei Start, Landung und bei Turbulenzen sicher an einem Geschirr / einer Leine zu halten.
  • Ausgebildete Diensttiere dürfen sich nicht auf den Sitzen oder in den Notausgangsreihen aufhalten, und dem ausgebildeten Diensttier wird kein Futter, kein Wasser und keine für die Gäste bereitgestellten Annehmlichkeiten (z. B. Kissen, Decke, Verpflegung, Wasser usw.) zur Verfügung gestellt.
  • Bei einem Flug mit einer Dauer von 8 oder mehr Stunden verlangt Corendon Airlines von Fluggästen mit einem ausgebildeten Begleittier den Nachweis, dass das Tier während des Fluges keine Notdurft verrichten muss oder dass das Tier seine Notdurft auf eine Weise verrichten kann, die kein Gesundheits- oder Hygieneproblem während des Fluges darstellt.
  • Corendon Airlines haftet nicht für Verletzungen, Verlust, Verspätung, Krankheit oder Tod solcher Tiere oder für den Fall, dass ihnen die Einreise in oder die Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird.

Gibt es Einschränkungen für die Beförderung von Tieren im Frachtraum und Haustieren in der Kabine auf Flügen mit Corendon Airlines?

An einigen Flughäfen, an denen Flüge von Corendon Airlines stattfinden, gibt es Einschränkungen für den Transport von Tieren im Frachtraum (Animal-In-Hold) und Haustieren in der Kabine (Pet-in-Cabin). Karlsruhe/Baden-Baden FKB [1], Memmingen FMM [2], Friedrichshafen FDH [3] und Kassel Airport KSF [4] verbieten den Zugang von Haustieren, die mit Flügen aus dem Nicht-Schengen-Raum ankommen. Für Flüge, die von den oben genannten Zielen abfliegen, gelten diese Beschränkungen jedoch nicht. Der Grund dafür ist, dass an den genannten Flughäfen keine Tierklinik vorhanden ist.

Gemäß den geltenden Vorschriften können wir auf unseren Flügen nach/von Großbritannien keine Haustiere befördern – weder in der Kabine (PETC) noch in der Fracht (AVIH). Klicken Sie hier, um die Einzelheiten zu Reisen nach Großbritannien mit Haustieren zu lesen.

 

Minderjährige Alleinreisende

Kinder unter 6 Jahren können nur in Begleitung eines Erwachsenen fliegen

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren können unter folgenden Voraussetzungen zum Flug zugelassen werden:

Das Kind sollte von einem legalen und autorisierten Begleiter zum Abflughafen begleitet werden. Der Begleiter muss die für das Kind erforderlichen Flugdokumente und das Vormundschaftszeugnis (Vormundschaftszeugnis, das die gesetzlichen Eltern des Kindes für unbegleitete Passagiere unter 12 Jahren vorlegen müssen) dem zuständigen Personal am Abflughafen bei der Aufnahme des Passagiers beim Check-in vorlegen. Der unbegleitete Minderjährige muss ebenfalls von einem autorisierten Begleiter am Bestimmungsort abgeholt werden.

Für unbegleitete Passagiere ist das Personal der Fluggesellschaft von dem Zeitpunkt an, an dem sie am Schalter eingecheckt werden, verantwortlich. Beim Beginn des Boarding-Prozesses des Fluges übergibt das verantwortliche Personal den unbegleiteten Passagier an die Flugbegleiter. Autorisierte Begleiter, die den unbegleiteten Passagier übergeben, müssen am Flughafen warten, bis das Flugzeug abhebt.

Für den unbegleiteten Passagier wird eine zusätzliche Einweggebühr von 70 Euro verlangt. 

Max. 4 unbegleitete Minderjährige unter 12 Jahren können auf unseren Flügen akzeptiert werden. 

Kinder ab 12 Jahren dürfen alleine fliegen.

Besondere Hilfeleistungen

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sind Fluggäste, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisches oder Bewegungssystem), geistiger Beeinträchtigung, aufgrund ihren Alters, einer Krankheit oder anderen Beeinträchtigungen besondere Bedürfnisse haben. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität werden nach dem Check-in und nach der Landung vom Bodenpersonal zum bzw. vom Flugzeug begleitet. Corendon Airlines schenkt beeinträchtigten und hilfebedürftigen Fluggästen besondere Aufmerksamkeit. Damit ein reibungsloser und angenehmer Flug gewährleistet werden kann, sollten die an die Bedürfnisse des Passagiers angepasste Unterstützung im Voraus geplant werden.

Fluggäste, die Unterstützung benötigen, werden gebeten bei der Ticketbuchung den Reiseveranstalter, das Reisebüro bzw. Corendon Airlines über die Art der benötigten Hilfeleistung zu informieren. Um eine Bestätigung für die gewünschte Unterstützung einholen, muss das Antragsformular für Zusatz- und besondere Hilfeleistungen auf unserer Webseite werden. Da die Rollstuhlunterstützung abhängig von den Ressourcen im Flugzeug ist, erhalten Sie nach Ihrer Anfrage baldmöglichst eine Rückmeldung.

Anmeldeformular für Zusatzleistungen

In Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorschriften wird Fluggästen mit Beeinträchtigungen oder eingeschränkter Mobilität kein Sitzplatz am Notausgang des Flugzeuges zugewiesen. Sitzplätze werden Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität oder sonstigen Behinderungen von unserem Bordpersonal gemäß den Sicherheitsbestimmungen beim Check-in zugewiesen. Unseren Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität werden nur Fensterplätze (A und F) zugewiesen. Andere Sitzplätze können je nach der körperlichen Verfassung der Fluggäste und nach Einschätzung des Flughafen-Check-in-Personals zugewiesen werden.

1.Fluggäste mit Rollstuhl: Die Rollstuhlfahrer werden entsprechend des unten angegebenen Beeinträchtigungsgrades betreut.

WCHR:  (Fluggast mit leicht eingeschränkter Mobilität) Braucht Hilfe beim Ein-/ Aussteigen aus dem Flugzeug am Flughafengebäude, kann auf dem Flughafenvorfeld in den Bus einsteigen, braucht keine Hilfe beim Treppensteigen, braucht keine Hilfe beim Hinsetzen, braucht keine Hilfe beim Aufstehen vom Sitzplatz und beim Gang zur Toilette in der Kabine.

WCHS:  (Fluggast mit sehr eingeschränkter Mobilität) Braucht Hilfe beim Ein-/ Aussteigen aus dem Flugzeug am Flughafengebäude, kann auf dem Flughafenvorfeld nicht in den Bus einsteigen, braucht Hilfe beim Treppensteigen, braucht Hilfe beim Hinsetzen auf dem Sitzplatz sowie beim Aufstehen von dem Sitzplatz oder beim Gang zur Toilette in der Kabine.

WCHC:  (Fluggast, der sich nicht bewegen kann) Kann den Sitzplatz mit hochgeklappter Rückenlehne benutzen, kann keinen langen Flug ohne Betreuung antreten. Braucht intensive Betreuung beim Sitzen/Aufstehen auf dem Sitzplatz in der Kabine, beim Gang zur Toilette - Querschnittslähmung/Halblähmung, Multiple Sklerose usw. Falls vom Fluggast gewünscht, stellt Corendon Airlines kostenlos einen Rollstuhl zur Verfügung.

 

Die maximal zulässige Anzahl von Rollstühlen auf einem Flug beträgt 12.

  • Maximal 5 für den Beeinträchtigungsgrad WCHR (Fluggast mit leicht eingeschränkter Mobilität)
  • Maximal 5 für den Beeinträchtigungsgrad WCHS (Fluggast mit stark eingeschränkter Mobilität)
  • Maximal 2 für den Beeinträchtigungsgrad WCHC (Fluggast ist vollständig immobil)

Anfragen, die über diese Anzahl hinausgehen, können aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen nicht akzeptiert werden.

 

Für Rollstühle und Typen;

Wenn Sie uns mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug Ihres Fluges über Ihre Anfragen informieren, können wir sicherstellen, dass Sie den von Ihnen benötigten Service bestmöglich erhalten, indem wir diese Anfrage an den Flughafendienstleister weiterleiten.

Es kann vorkommen, dass der Flughafen die Anfragen, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem Flug gestellt wurden, rechtzeitig bearbeitet.

Corendon Airlines übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Rückschläge, die bei Anfragen ohne vorherige Benachrichtigung auftreten können.

Die Abmessung der Rollstühle sollte nicht größer als 114*86 cm sein, damit sie im Frachtraum befördert werden können. Der Fluggast muss sicherstellen, dass die Angaben des Rollstuhls korrekt sind, um eine Verladung im Frachtraum des Flugzeuges sicherzustellen.

Dem Bodenpersonal fehlt die geeignete Ausrüstung, um Batterien oder Auflader zu entfernen. Er kann also nur transportfertig in den Frachtraum geladen werden. Um diese und ähnliche Gegenstände für den Flug vorzubereiten, müssen Sie dies mindestens 2 Stunden im Voraus am Schalter beantragen.

Rollstühle mit auslaufsicheren und trockenen Batterien oder auslaufsicheren Nassbatterien können im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden, vorausgesetzt, dass die Batterie abgeklemmt, sicher am Rollstuhl befestigt und die Pole der Batterie isoliert sind.

Wenn der Rollstuhl nicht aufrecht verladen werden, gestapelt, gesichert und leer verladen werden kann, muss dessen Batterie abgenommen und separat im Gepäckraum abgefertigt werden. Für den Transport muss die Batterie in eine Kunststoffschale oder -behälter verstaut werden, damit eine Kontamination oder Korrosion des Frachtraums verhindert wird.

Rollstuhl Gebührensatz:
Der Rollstuhlservice ist für Fluggäste, die die folgenden Bedingungen erfüllen, kostenlos.

  • Über 65 Jahre
  • Fluggäste mit Behindertenausweis
  • Fluggäste mit einem ärztlichen Attest, der bestätigt, dass das Mitführen eines Rollstuhls erforderlich ist
  • Fluggäste, die ihre eigenen Rollstühle mitbringen

 

2.Passagiere mit Hörbeeinträchtigung

Unseren Passagieren mit Hörbeeinträchtigung wird beim Check-in und Boarding Vorrang gewährt. Zur besseren Verständigung zwischen unseren hörbeeinträchtigten Passagieren und dem Flugpersonal, stehen an Bord zusätzlich kleine Notizblöcke bereit.

Aufgrund der Flugsicherheit werden Passagieren mit Hörbeeinträchtigungen keine Sitzplätze an den Korridoren und Notausgängen zugewiesen.

3.Passagiere mit Sehbehinderung oder teilweiser Sehschwäche:

Passagieren mit Sehbehinderung oder teilweiser Sehschwäche werden die Sicherheitsvorschriften persönlich in Form einer Einweisung durch das Flugpersonal erklärt. Des Weiteren werden diesen Fluggästen an Bord Karten, die die Sicherheitsvorschriften geschrieben mit dem Braille Alphabet enthalten, zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der Flugsicherheit werden Passagieren mit Sehbehinderung keine Sitzplätze an den Gängen und Notausgängen zugewiesen.

Blindenhunde werden kostenlos transportiert. Außerdem können Blindenhunde, die einen Fluggast mit Sehbehinderung begleiten, mit an Bord genommen werden.

Hierfür gelten die unten angegebenen Bedingungen:

  • Der Blindenhund wird mit der Bedingung, den Passagier mit Seh- oder Hörbehinderung zu begleiten, an Bord zugelassen
  • Er muss während des gesamten Fluges eine passende Leine und einen Maulkorb tragen
  • Der Hund muss vor den Füssen seines Besitzers sitzen. Zusätzlich wird dem Fluggast ein Platz an der Fensterseite zugewiesen. Sitzen am Notausgang ist nicht möglich.
  • Der Hund muss einen gültigen Impfpass besitzen.

Passagiere, die sich in den unten angegebenen Situationen befinden, werden auf keiner Weise befördert:

  • Passagiere mit Windpocken, ansteckendem Hepatitis, Scharlach, Diphterie, Tuberkulose oder an anderen ansteckenden Krankheiten leiden, die durch Luft oder Kontakt übertragen werden 
  • Passagiere, die bis zu acht Wochen vor Abflug einen Herzinfarkt erlitten haben
  • Passagiere, die elektrische oder pneumatische Geräte tragen müssen, die im Flugzeug nicht erlaubt sind
  • Passagiere, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, sodass die Flugsicherheit gefährdet ist

Falls die speziellen Bedürfnisse des Passagiers vor Abflug nicht angegeben werden, trägt dieser das gesamte Risiko und die Verantwortung für seine Reise.

Für diverse Rollstuhlarten gilt:

Rollstuhlarten können nur unter der Bedingung an Bord angenommen und befördert werden, wenn sie spätestens 48 Stunden vor dem Flug bei der e-Mail Adresse [email protected] angemeldet und eine Bestätigung diesbezüglich eingeholt worden ist.

Um einen Rollstuhl befördern zu können, dürfen dessen Maße 114cm x 86 cm nicht überschreiten. Es unterliegt der Verantwortung des Passagiers den Rollstuhl vor dem Flug in eine transportfähige Form zu bringen.

Bitte beachten Sie, dass die Handling Agenturen nicht mit Werkzeugen ausgestattet sind um die Batterien oder Ladegeräte abzumontieren. Aus diesem Grund ist der Transport nur möglich, wenn der Rollstuhl durch den Passagier transportfähig zum Flug bereitgestellt wird.

Um Rollstühle und ähnliche Geräte für den Transport vorzubereiten, ist es notwendig, dass der Passagier mindestens 2 Stunden vor dem Flug am Check-in Schalter ist.

 

Zusätzlicher Sauerstoff auf dem Flug

Due to flight safety, extra oxygen cylinder loading service cannot be provided on our aircraft. However, our guests can take their own portable oxygen concentrators and breathing/ventilator devices on board with a valid medical report taken no more than 1 week before the flight. There is no need for a medical report for sleep apnea devices to be on board.

Fliegen in der Schwangerschaft

Unsere schwangeren Fluggäste dürfen bis zur 36. Schwangerschaftswoche fliegen, ohne dass ein medizinischer Bericht erforderlich ist. Ab der 36. Schwangerschaftswoche können sie nicht mehr zum Flug zugelassen werden, auch wenn sie über einen gültigen ärztlichen Bericht verfügen. Bei Mehrlingsschwangerschaften gilt diese Regelung bereits ab der 32. Schwangerschaftswoche. Alle schwangeren Passagiere über 24 Wochen werden gebeten, das am Check-in verfügbare Gesundheitsformular (Indemnity Form) auszufüllen. Der Mutterpass sollte immer mit sich geführt werden.

Der Flugkapitän hat das Recht, jederzeit von der Schwangeren eine neue ärztliche Bescheinigung einzufordern und/oder die Beförderung zu verweigern.

 

Sitzplätze am Notausgang

Passagiere, die einen Sitz am Notausgang haben, müssen über ausreichende Beweglichkeit, Kraft und Geschicklichkeit in Armen, Händen und Beinen verfügen, um eine Evakuierung zu unterstützen.

Passagiere, die nicht bereit sind, die Crew im Falle einer Evakuierung zu unterstützen, sollten das Kabinenpersonal oder das Bodenabfertigungspersonal um einen anderen Sitzplatz bitten. Sitzreihen an den Notausgängen werden nicht an folgende Personen vergeben:

  • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder psychischen Problemen sowie ältere und kranke Passagiere
  • Körperlich oder geistig behinderte Passagiere, die sich bei Bedarf nicht schnell bewegen können
  • Passagiere, die zu starke Augen- oder Ohrenprobleme haben, um die Anweisungen zur Einleitung einer Notevakuierung zu hören
  • Schwangere Passagiere
  • Passagiere unter 16 Jahre
  • Passagiere, die mit Säuglingen und / oder Kindern unter 16 Jahren reisen
  • Passagiere, deren Körperfülle schnelle Bewegungen verhindern
  • Abgeschobene Fluggäste/Fluggäste der Kategorie INAD und Fluggäste in Gewahrsam
  • Passagiere mit Blindenhunden oder Haustieren
  • Fluggäste, die den Meet & Assist-Service (MAAS) in Anspruch nehmen
  • Kranke oder verletzte Fluggäste
  • Unbegleitete Kinder

Falls erforderlich, kann das Kabinenpersonal oder das Bodenpersonal die Sitzplätze von Passagieren wechseln, die nicht den Anforderungen entsprechen, die für den Platz am Notausgang erforderlich sind.

 

 


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