Regeln & Bestimmungen

Die Regeln, Bedingungen und Informationen auf dieser Seite gelten nur für Flüge mit Flugnummern, die mit XC oder XR beginnen. Für Regeln, Bedingungen und Informationen zu Flugnummern, die mit CD beginnen, besuchen Sie bitte: www.corendon.nl/klantenservice


Aktuelle Bestimmungen

Information für Passagiere auf Charterflügen nach Ägypten

Hinweis: Die folgenden Regelungen sind geltend, wenn Sie einen Charterflug gebucht haben!

 

Aufenthaltsdauer

  • Alle Passagiere (einschließlich ägyptischer Staatsangehöriger) dürfen unabhangig von ihrer Nationalitat bei Rückflügen vom gleichen Flughafen mit derselben Fluggesellschaft maximal 3 Monate im Land bleiben.
  • Bei Rückflügen vom gleichen Flughafen, jedoch mit einer anderen Charterfluggesellschaft, darf der Aufenthalt 28 Tage nicht überschreiten.

Rückflug

  • Alle Passagiere müssen ein Rückflugticket vorlegen. Wer per Charterflug ankommt, sollte auch per Charterflug zurückreisen. Wenn die Ankunft per Linienflug erfolgt, sollte der Abflug auch per Linienflug erfolgen.

Flughafenregeln

  • Alle Passagiere müssen am selben Flughafen anzukommen und abzureisen.
  • Der Rückflug muss ab dem Flughafen erfolgen, an dem die Landung stattgefunden hat (unabhängig von ursprünglicher Staatsangehörigkeit der Passagiere).

Reisedokumente

  • Passagiere aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Portugal oder Italien können mit einem gültigen Personalausweis nach Ägypten einreisen – ein Reisepass ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Türkische Staatsangehörige erhalten ein Einreisevisum bei der Ankunft an jeder Einreisestelle.
  • Türkische Staatsangehörige ägyptischer Herkunft, die keinen ägyptischen Reisepass besitzen, müssen das Einreisevisum vorab bei einer ägyptischen Botschaft oder einem Konsulat in der Nähe ihres Wohnsitzes beantragen.

 

Neue Vorschriften bezüglich Regelverletzungen während des Fluges

Am 29. Januar 2013 wurden im offiziellen türkischen Amtsblatt neue Vorschriften (SHY-IPC) über Sanktionen der Generaldirektion für Zivilluftfahrt veröffentlicht, die für Passagiere gelten, die Verstöße gegen Verhaltensregeln auf Flügen aufweisen, und zwar mit Wirkung vom 1. Januar 2014.

Wer gilt als regelverletzender Passagier?

Passagie, die vom Einsteigen bis zum Abflug die Sicherheit anderer Passagiere oder der Kabinenbesatzung gefährden, die Arbeit der Kabinenbesatzung behindern, Schäden an Bord verursachen, geltende Vorschriften der Zivilluftfahrt verletzen oder die Anweisungen der Crew missachten, gelten als Regelverletzer. In solchen Fällen können die folgenden Geldstrafen verhängt werden.

Verstöße und Strafen

Verstoß zu verhängende Geldbuße
Wenn auch nach einer Verwarnung die Verwendung von tragbaren elektronischen Geräten fortgesetzt wird 1.000 EUR/GBP
Wenn trotz einer Verwarnung,  
- der Passagier seinen Sitzplatz nicht einnimmt  
- der Sicherheitsgurt nicht angelegt wird  
- das Gepäckfach nicht geschlossen wird  
- ein Streit mit einem Mitreisenden oder mit der Kabinenbesatzung andauert  
- die Aufgaben der Kabinenbesatzung behindert werden  
- verbale Attacken gegenüber Mitreisenden oder dem Kabinenpersonal fortgesetzt werden  
- die Anweisungen der Kabinenbesatzung nicht befolgt werden  
Fortsetzung von Handlungen, welche die Flugsicherheit und die allgemeine Sicherheit gefährden 1.000 EUR/GBP
Rauchen im Flugzeug 1.000 EUR/GBP

 

Bestimmungen, Artikel 5

  1. Setzt ein Passagier nach einer Verwarnung den im Reglement beschriebenen Verstoß fort, wird ein offizieller Bericht erstellt. Der Kapitän sowie zwei Besatzungsmitglieder ermitteln den Vorfall und halten ihn schriftlich fest. Der Bericht enthält Vor- und Nachname, Adresse und Wohnort der betreffenden Person. Bei türkischen Staatsbürgern wird zusätzlich die T.C.-Identifikationsnummer angegeben, bei anderen Nationalitäten Name, Nachname, Adresse, Wohnort sowie die Passnummer.
  2. Der Passagier wird darauf hingewiesen, dass er gegen die Vorschriften der DGCA verstößt. Darüber hinaus wird der Passagier mündlich daran erinnert, dass eine Fortsetzung des Verstoßes zu einer Geldstrafe gemäß den Vorschriften führt und dass ein offizieller Bericht erstellt wird.
  3. Das Luftfahrtunternehmen prüft den offiziellen Bericht über den regelwidrigen Passagier mit den unterzeichnenden Besatzungsmitgliedern und übermittelt den Bericht nach gegenseitiger Vereinbarung zur Unterzeichnung an den Leiter der Qualitätssicherung und den Geschäftsführer des Luftfahrtunternehmens. Daraufhin wird der Bericht der DGCA vorgelegt. Die Direktion kann das Luftfahrtunternehmen oder den betroffenen Passagier auffordern, weitere Informationen und Details zu diesem Thema zu liefern.
  4. Im Falle eines Widerspruchs gegen die verhängte Geldstrafe ist die Fluggesellschaft für die Vorlage von Beweismitteln verantwortlich.

 

Neue Vorschriften für E-Visa

Aktuelle Informationen des türkischen Außenministeriums sind unter dem folgenden Link verfügbar.

 

Einreise in das Vereinigte Königreich nur mit elektronischer Reisegenehmigung (ETA) möglich

Reisende, die für Kurzaufenthalte von bis zu 6 Monaten kein Visum für das Vereinigte Königreich benötigen, müssen eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen. Der Antrag kann online gestellt werden. Nach Genehmigung wird die ETA elektronisch ausgestellt.

Die ETA ist elektronisch mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft und ist 2 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig. Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses muss eine neue ETA beantragt werden.

Folgende Personen benötigen keine ETA:

  • Reisende mit gültigem Visum für das Vereinigte Königreich.
  • Reisende, die die Erlaubnis haben, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren (einschließlich des Status als dauerhaft ansässig, vorübergehend ansässig oder mit Aufenthaltsrecht).
  • Reisende mit britischer oder irischer Staatsangehörigkeit. Doppelte Staatsbürger müssen mit einem britischen oder irischen Reisepass oder einem anderen Reisepass reisen, der eine Berechtigungsbescheinigung (Certificate of Entitlement) enthält, die ihr Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich bestätigt.
  • Reisende, die in Irland wohnen und von Irland, Guernsey, Jersey oder der Isle of Man reisen.
  • Reisende, die im Besitz eines gültigen britischen Überseegebiets-Bürgerpass sind.
  • Reisende, die im Besitz eines gültigen britischen Nationalpass (Overseas) sind.
  • Minderjährige, die im Rahmen einer Schulreise zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich reisen.
  • Reisende, die sich im Vereinigten Königreich nur im Transit befinden, ohne die Grenzkontrolle zu passieren („Luftseitiger“ Transit).

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Website der britischen Regierung

 

EU-Einreise- und Ausreisesystem (EES)

Im Oktober 2025 hat die EU an den Grenzübergängen das Einreise-/Ausreisesystem (EES) eingeführt. Nicht-EU-Reisende, die in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen, müssen an Kiosken oder bei der Passkontrolle ihre Fingerabdrücke und Gesichtsbilder erfassen lassen.

Um Verspätungen zu vermeiden, kommen Sie bitte etwas früher als üblich zum Flughafen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen EES-Seite Ihres Ziel- oder Rückreiselandes. 


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