Gepäck - Bestimmungen

Rund ums Gepäck gibt es immer wieder viele Fragen. Hier findest du die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten.


Baggage operations

Gepäck

Gib dein Gepäck an den für deinen Flug vorgesehenen Check-in-Schaltern ab. Die sind bis 60 Minuten vor Abflug geöffnet.

Aufgegebenes Gepäck sind Koffer, Ausrüstung oder andere Gegenstände, die sich während des Fluges im Frachtraum im unteren Teil des Flugzeugs befindet.

Corendon Airlines trägt keine Verantwortung für jeglichen Schaden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen, Wertgegenständen wie Schmuck, Edelmetallen, elektronischen Geräten oder wertvollen Dokumenten. Wir empfehlen daher, vor deiner Reise eine Gepäckversicherung bei einem externen Anbieter abzuschließen.

Wir bieten keinen Gepäcktransportservice am Flughafen an. Diesbezüglich solltest du dich direkt an den Flughafen wenden.

Das hängt von den Umständen ab, unter denen der Flug annulliert wurde. Wenn Corendon Airlines aus unvorhersehbaren Gründen den Flug storniert, erhältst du die volle Rückerstattung für dein Zusatzgepäck. Solltest du deinen Flug aus irgendwelchen Gründen stornieren, ist eine Rückerstattung der Zusatzleistung nicht möglich.

Wenn du über einen Drittanbieter gebucht hast, erfolgt eine eventuelle Rückerstattung durch das Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter.

Wenn Sie ein offenes Ticket stornieren möchten, gelten möglicherweise andere Bedingungen. Bitte klicken Sie hier für detaillierte Informationen über Klassich-Offenes Ticket und Covid Positiv-Offenes Ticket Regeln.

Gewicht des Gepäcks

Jeder Passagier über zwei Jahren darf jeweils nur eine Handgepäcktasche an Bord mitnehmen (Eco, Flex, Premium). Das Handgepäck darf nicht mehr als 8 kg wiegen und darf die Abmessungen 55x40x25cm nicht überschreiten. (Beim Promo-Tarif ist nur ein Handgepäckstück (max. 3 kg, Größe: 40x30x15 cm) im Flugpreis enthalten und es kann unter dem Sitzplatz verstaut werden. Tarifdetails einsehen)

Eltern von Babys unter zwei Jahren dürfen eine Wickeltasche mit Windeln und Babynahrung mitnehmen, die für die Dauer des Fluges ausreicht.

Anstelle von Handgepäck kann ein Musikinstrument mit einer Länge von höchstens 100 cm an Bord genommen werden.

Als Handgepäck akzeptieren wir auch eine Handtasche, eine Dokumententasche, eine Kameratasche oder eine Laptoptasche.

Abgesehen vom Handgepäck, hängt die Freigepäckmenge von deinem gebuchten Tarif und den Zielflughäfen ab. In unserem Eco Tarif gibt es keine Freigepäckmenge, im Flex Tarif sind es 23 kg Freigepäck und im Premium Tarif 32 kg Freigepäck.

Weitere Details findest du unter https://www.corendonairlines.com/de/regeln-bestimmungen/gepackbestimmungen

Kinder ab 2 Jahren haben je nach gebuchtem Ticketpreis die gleiche Menge an aufgegebenem Gepäck wie Erwachsene.

Kleinkinder haben auf allen Flügen Anspruch auf 10 kg Freigepäck.

Kleinkinder (0-2 Jahre) haben keinen Anspruch auf Handgepäck. Ein Gepäckstück wird jedoch im Flugzeug gestattet, sofern es Windeln und Babynahrung enthält und die Abmessungen des Handgepäcks nicht überschreitet. Unsere Kabinenbesatzung bieten kostenloses heißes Wasser für pulverisierte Babynahrung. Insgesamt dürfen 10 Behälter (Flasche / Babyflasche) Fertiggerichte in die Kabine mitgenommen werden, die jeweils 100 Milliliter nicht überschreiten.

Es ist gestattet 1 Kinderwagen pro Kleinkind (einschließlich Zwillingswagen für Zwillinge) oder 1 Kindersitz/Kindertragekorb im Frachtraum des Flugzeuges kostenlos mitzuführen. Sie können den Kinderwagen oder Kindersitz/Kindertragekorb bis zur Flugzeugtür mitnehmen. Von dort wird dieser in den Frachtraum verladen. Die Abholung des Kinderwagens erfolgt an den meisten Flughäfen am Gepäckband bzw. der Sperrgepäckstelle. Nur selten erhalten Sie den Kinderwagen beim Ausstieg aus dem Flugzeug.

Kindersitze und Kindertragekörbe sind aus Sicherheitsgründen nicht in der Kabine erlaubt. Es ist nicht möglich, Kindersitze oder Babykörbe in der Kabine zu befestigen.

Es ist darüber hinaus gestattet, entweder einen zweiten Kinderwagen oder sowohl einen Kinderwagen als auch einen Kindersitz kostenlos mitzunehmen. Das Gewicht eines der Kinderwagen/Kindersitze wird jedoch von der Freigepäckmenge für Erwachsene abgezogen.

Fluggäste mit FLEX Tickets können nur 1 Gepäckstück (23 kg) kostenlos einchecken. Mit PREMIUM Tickets können Sie 2 Gepäckstücke (20 kg pro Stück) aufgeben. Eine Aufteilung des Gewichts ist nicht möglich.

Verbotene Gegenstände

Gemäß den Vorschriften ist es Fluggästen mit wenigen Ausnahmen untersagt, Gegenstände mitzuführen, die unter die Gefahrgutkategorie fallen, da dies ein Risiko für die Flugsicherheit darstellt. Stoffe, die in die Gefahrstoffkategorie fallen, sind: Explosivstoffe, Gase, entzündliche Stoffe, Oxidationsmittel und organische Peroxide, Korrosion verursachender Stoffe, ansteckende und giftige Stoffe, radioaktive Stoffe und Lithiumbatterien, andere gefährliche Stoffe wie umweltgefährdende und magnetische Stoffe.

Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Gefahrstoffe können nach bestimmten Regeln mit dem Passagier befördert werden.

Andere Einschränkungen, die aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften (wie z. B. Flüssigkeits- und Zollbeschränkungen) entstehen, sollten ebenfalls berücksichtigt werden, mit Ausnahme der folgenden Bedingungen. Weitere Informationen findest du auf Kundenkontaktformular.

Ihr Gepäck kann aus Sicherheitsgründen von den Behörden geöffnet werden. Corendon Airlines haftet nicht für Schäden, die dadurch auftreten können.

Gefahrgut-Tabelle Kabinengepäck Aufgegebenes Gepäck
Alkohol
Alkohol Alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24%, jedoch nicht mehr als 70 Vol .-% in Behältern von höchstens 5 l mit einer Gesamtnettomenge pro Person von 5 l.    
Batterien und batteriebetriebene Geräte
Alle Ersatzbatterien, einschließlich Lithiummetall- oder Lithiumionenzellen oder -batterien Solche tragbaren elektronischen Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass diese nach Erhalt der Genehmigung nur in der Kabine mitgeführt werden dürfen und nicht im Laderaum aufbewahrt werden können. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Elektronische Zigaretten E-Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen, Elektro-Weihrauchbrenner (Parfümbrenner) oder andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.    
Lithiumbatteriebetriebene elektronische Geräte Lithium-Ionen-Batterien für tragbare (einschließlich medizinischer) elektronischer Geräte mit einem Wattstundenwert (Wh) von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh. Nur für tragbare medizinische elektronische Geräte, Lithium-Metall-Batterien mit Lithium, die einen Inhalt von 2g überschreiten, aber nicht 8g überschreiten. Diese Gegenstände können entweder in der Kabine (abhängig von der Grösse) oder im Frachtraum transportiert werden. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich.
Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte), die Lithiummetall- oder Lithiumionenzellen oder -batterien enthalten Wie Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder usw., wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern für den persönlichen Gebrauch getragen werden. Darf bei Lithium-Metall-Batterien 2 g, bei Lithium-Ionen-Batterien 100 Wh nicht überschreiten.    
Tragbare elektronische Geräte mit nicht verschüttbaren Batterien Die Batterien müssen 12 V oder weniger und 100 Wh oder weniger betragen. Es dürfen maximal 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden. Batterien können entweder in der Kabine oder im Laderaum mitgeführt werden. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Ersatz-Lithium-Batterien Lithium-Ionen-Batterien für tragbare (einschließlich medizinischer) elektronischer Geräte mit einer Wattstundenleistung (Wh) von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh. Nur für tragbare medizinische elektronische Geräte Lithiummetallbatterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g, jedoch nicht mehr als 8 g. Maximal zwei Ersatzbatterien nur im Handgepäck. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass Ersatzbatterien, sofern zugelassen, nur in der Kabine transportiert werden dürfen. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Batteriebetriebene Rollstühle und motorisierte Fahrzeuge
Mobilitätshilfen: Lithium-Ionen-Batterien (zusammenklappbar) Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien (zusammenklappbar). Lithium-Ionen-Batterien müssen entfernt und in der Kabine mitgeführt werden. Die Batterien für einen solchen Rollstuhl dürfen 300 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten, oder für ein Gerät, das mit zwei für den Betrieb erforderlichen Batterien ausgestattet ist, darf jede Batterie 160 Wh nicht überschreiten. In der Kabine können maximal eine zusätzliche Ersatzbatterie mit höchstens 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils höchstens 160 Wh mitgeführt werden. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Mobilitätshilfen Nicht verschüttbar Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfen mit nicht verschüttbaren nassen Batterien oder mit Batterien, die den Sonderbestimmungen A123 oder A199 der IATA-Gefahrgutverordnung entsprechen, sofern die Batterien vor Kurzschluss geschützt sind, z. indem sie in einem Batteriebehälter eingeschlossen sind und die Batterie sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt ist Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Mobilitätshilfen verschüttbar Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfen mit verschüttbaren Batterien oder Lithiumbatterien Sofern der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe immer aufrecht stehen, verstaut, gesichert und entladen werden kann, bleibt die Batterie möglicherweise im Rollstuhl installiert. Die Batterieklemmen müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein, z. B. indem sie in einem Batteriebehälter eingeschlossen sind und die Batterie sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein muss. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Persönliche motorisierte Fahrzeuge Aus Sicherheitsgründen können wir auf unseren Flügen keine persönlichen motorisierten Fahrzeuge wie Hoverboards, Mini-Segways und intelligente oder selbstausgleichende Räder akzeptieren.    
Treibstoff
Brennstoffzellen Brennstoffzellen, die Brennstoff enthalten und tragbare elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder) mit Strom versorgen.    
Flüssige Substanzen und Aerosole
Chemische und toxische Substanzen Reinigungsmittel und Chemikalien, die ätzend oder giftig sind. Bleichmittel usw.    
Entzündbare Substanzen Leichtere Gase, Lagerflaschen und andere brennbare Farben, Öle, Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe.    
Nicht brennbare, ungiftige Aerosole (inkl. Aerosole) wie Haarsprays, Parfums, Kölnischwasser und alkoholhaltige Arzneimittel. Die Gesamtnettomenge aller oben genannten Artikel darf 2 kg (4,4 lb) oder 2 l (2 qt) nicht überschreiten, und die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg (1 lb) oder 0,5 l (1 pt) nicht überschreiten. .
Bitte beachten Sie, dass Sie auf maximal 100 ml beschränkt sind, wenn Sie diese in die Kabine mitnehmen möchten.
   
Medizinische Gegenstände
Isolierte Verpackungen mit gekühltem flüssigem Stickstoff Vollständig absorbiert in einem porösen Material, das nur ungefährliche Güter enthält. Kann im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck mitgeführt werden. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Flüssiger Sauerstoff Einheiten, die gekühlten flüssigen Sauerstoff enthalten.    
Sauerstoff oder Luft Corendon Airlines erlaubt keine persönlichen Sauerstoffflaschen an Bord des Flugzeugs. Corendon Airlines bietet gegen eine Gebühr Zylinder an. Sie müssen diese jedoch vor Reiseantritt buchen, da nur 2 Zylinder pro Flug befördert werden.    
Quecksilberbarometer oder Thermometer Wird nur von einem Vertreter eines staatlichen Wetteramtes oder einer ähnlichen offiziellen Behörde befördert. Die vorherige Genehmigung muss von Corendon Airlines erteilt werden, und der Artikel muss im Handgepäck mitgeführt werden Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Medizinisches oder klinisches Thermometer Ein Stück kann im aufgegebenen Gepäck, 1 im Handgepäck und 1 im Schutzbehälter am Passagier mitgeführt werden.    
Persönlich und beruflich
Trockeneis (Kohlendioxid, fest) Flüssiger Stickstoff, isolierte Kühlbehälter. Kann im aufgegebenen Gepäck * oder im Handgepäck mitgeführt werden. Max. 2,5 kg pro Person. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Wärmeerzeugende Gegenstände Zum Beispiel Taucher-Taschenlampe oder Batterielötvorrichtungen. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, können sie entweder in der Kabine oder im Laderaum transportiert werden. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Streichhölzer, Sicherheit (eine kleine Packung) oder ein kleiner Zigarettenanzünder Streichhölzer, Sicherheit (eine kleine Packung) oder ein kleiner Zigarettenanzünder, der keinen nicht absorbierten flüssigen Brennstoff außer Flüssiggas enthält und für die Verwendung durch eine Person bestimmt ist, wenn diese an der Person getragen wird. Leichterer Kraftstoff und leichtere Nachfüllungen sind für Personen oder aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck nicht gestattet. Hinweis: "Strikewhere" -Matches, "Blue Flame" - oder "Cigar" -Feuerzeuge sind verboten. Jeder Passagier darf ein Stück tragen
Druckrohre Feuerlöscherrohre, Kohlendioxidrohre usw.    
Attaché-Behälter vom Typ Sicherheit Sicherheitskoffer, Geldkassetten, Geldsäcke usw. mit gefährlichen Gütern wie Lithiumbatterien und / oder pyrotechnischem Material.    
Selbstaufblasende Schwimmwesten Gemäß den Bestimmungen der IATA DG darf eine Schwimmweste mit nicht mehr als 2 Zylindern und nicht mehr als 2 Ersatzpatronen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Sie müssen vor Ihrem Flug eine Genehmigung von Corendon Airlines einholen. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Werkzeuge Werkzeuge, die entweder schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können, einschließlich:
• Brechstangen,
• Bohrer und Bohrteile, einschließlich kabelloser tragbarer Bohrmaschinen,
• Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel, Sägen, einschließlich schnurloser tragbarer Motorsägen,
• Lötlampen,
• Bolzen- und Nagelpistolen
   
Eingeschränkte Smart Devices
Apple MacBook Pro Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) gibt an, dass zwischen 2015 und 2017 gekaufte Apple MacBook Pro-Laptops nicht im Laderaum des Flugzeugs mitgeführt werden dürfen.
Passagiere können ihre Laptops als Handgepäck mitnehmen, der Laptop muss jedoch für die Dauer des Fluges geschlossen bleiben.
   
Samsung Galaxy Note 7 Das Verkehrsministerium gibt an, dass das Samsung Galaxy Note 7 eine Brandgefahr darstellt.    
Waffen, Munition und Sprengstoff
Munition Munition (Patronen für Waffen), sicher verpackt (nur in Abteilung 1.4S, UN 0012 oder UN 0014), in Mengen, die das Bruttogewicht von 5 kg pro Person für den eigenen Gebrauch nicht überschreiten. Zulagen für mehr als eine Person dürfen nicht zu einem oder mehreren Paketen zusammengefasst werden. Die Genehmigung ist von Kundenkontaktformular erforderlich
Gegenstände, die Sprengstoff enthalten Alle Feuerwerkskörper und sonstigen Gegenstände, die Sprengstoff enthalten, wie z. B. Weihnachtscracker, Feuerwerkskörper, Flaschenraketen, Poppers und Wunderkerzen, dürfen auf unseren Flügen weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden    
Objekte mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante Objekte mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die schwere Verletzungen verursachen können, einschließlich:
• zum Hacken bestimmte Gegenstände wie Äxte, Beile und Spalter,
• Eisaxt und Eispickel,
• Rasierklingen,
• Kistenschneider,
• Messer mit Klingen von mehr als 6 cm
• Schere mit Klingen von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt,
• Kampfsportausrüstung mit scharfer Spitze oder scharfer Kante,
• Schwerter, Schwertstöcke und Säbel,
• Ski- und Wander- / Wanderstöcke und Steigeisen,
• Schlittschuhe,
• Pfeile, Pfeile, Harpunen, Macheten und Speere
   
Betäubungsgeräte • Geräte zum Schockieren, wie z. B. Taser für Betäubungspistolen und Betäubungsstäbe,
• Tierstunner und Tierkiller
• Deaktivieren und unschädlich machen von Chemikalien, Gasen und Sprays wie Streitkolben, Pfeffersprays, Paprikasprays, Tränengas, Säuresprays und tierabweisenden Sprays.
   

 


*Im überprüften Gepäck - im Flugzeug aufgegebenes Gepäck
**Am Körper des Fluggastes - in der Tasche des Fluggastes, in seiner Hand oder am Körper

Zusätzlich zu den aufgeführten gefährlichen Gegenständen können folgende Gegenstände nicht als Handgepäck an Bord gebracht werden:

  • Spielzeugpistolen aus Plastik oder Metall oder Schreckschusswaffen
  • Schleudern, Steinschleudern
  • Spitze Gegenstände wie Gabeln, Messer, Löffel, Kellen
  • Messer jeder Länge
  • Rasierklingen
  • Scheren

Gepäck mit wertvollen Gegenständen wird möglicherweise nicht im Frachtraum des Flugzeugs befördert. Gepäck, das den Status eines wertvollen Gepäcks hat, wird mit unserem Frachtdienst gemäß den Transportbedingungen für das wertvolle Gepäck an den Bestimmungsort geschickt. Detaillierte Informationen findest du unter https://www.corendonairlines.com/de/service-center/freigepack

Hand-/Bordgepäck bezieht sich auf Gegenstände, die du während des Fluges in die Kabine mitnehmen darfst. Das Handgepäck sollte sich auf ein Gepäckstück pro Fluggast mit Sitzplatz beschränken. Maximales Gewicht: 8 kg (15 Lbs) Maximale Abmessungen: 55*35*25 cm (22*14*10 inch).

Du kannst kleinere Mengen an Flüssigkeiten in separaten Behältern mit einer Füllmenge von maximal 100 ml pro Behälter mitführen. Alle Flüssigkeiten müssen in einzelnen, transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeuteln mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter (ungefähr 20 cm * 20 cm) mitgeführt werden. Alle Einzelbehältnisse müssen leicht in den Plastikbeutel passen und dieser muss komplett verschlossen sein. Jeder Fluggast darf nur einen Plastikbeutel haben. Die Plastikbeutel müssen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorgezeigt werden. Flüssigkeiten, die nicht in einen wiederverschließbaren Plastikbeutel passen, müssen als Gepäck aufgegeben werden und werden im Frachtraum transportiert.

Folgende Produkte gelten als „Flüssigkeiten“: Alle Arten von Getränken, einschließlich Wasser, Sirup, Suppen, Cremes, Lotionen, Öle, Parfüms, Wimperntusche usw. Sprays und Druckbehälter einschließlich Rasierschaum und Deodorant, alle Arten von Pasten, einschließlich Zahncreme, Gele, einschließlich Haar- und Duschgele. Wir empfehlen dringend, nur solche Produkte mitzuführen, die du während des Fluges brauchst. Alle anderen Flüssigkeiten solltest du mit dem Gepäck aufgeben.

Deine Flüssigkeiten werden bei der Sicherheitskontrolle überprüft. Deshalb halte deinen wiederverschließbaren Plastikbeutel für die Sicherheitskontrolle bereit.

Du bist selbst für den Inhalt deines Gepäcks verantwortlich, das die Sicherheitskontrolle nicht besteht. Corendon Airlines lehnt jede Haftung ab.

Sport & medizinische Ausrüstung

Sie können benötigte Medikamente und medizinische Geräte auf dem Flug mitnehmen (unter Beachtung der Gepäckbestimmung). Einige medizinische Geräte müssen vorab angemeldet werden. Wir bitten Sie daher, sich im Voraus an unseren Call Center zu wenden.

Wir raten unseren Fluggästen, notwendige Medikamente in begrenzter, jedoch ausreichender Anzahl im Handgepäck mitzunehmen, um eine Verfügbarkeit im Falle von unvorhersehbaren Unregelmäßigkeiten mit dem Check-in-Gepäck sicherzustellen.

Sollten Sie spezielle Anfragen zu Ihren Medikamenten oder medizinischen Geräten haben, füllen Sie bitte das folgende Antragsformular aus https://www.corendonairlines.com/de/service-center/kontakt/antragsformular-fur-zusatzleistungen

Du kannst ärztlich verschriebene Medikamente, die du benötigst, in der Kabine oder im Gepäck im Frachtraum mitnehmen. Wenn du spezielle Anfragen zu deinen Medikamenten oder medizinischen Geräten hast, fülle bitte das folgende Antragsformular aus https://www.corendonairlines.com/de/service-center/kontakt/antragsformular-fur-zusatzleistungen

Unsere Passagiere werden gebeten, ein ärztliches Attest, das nicht älter als 1 Monat ist, für Spritzen, starke Medikamente (mit rezeptpflichtigem Medikament) und ähnliche medizinische Produkte mitzubringen. Unsere Gäste sind selbst dafür verantwortlich, sich über die Sicherheits- und Zollbestimmungen des Landes zu informieren, aus dem sie abfliegen oder in dem sie ankommen, und müssen sich an diese Bestimmungen halten.

Corendon Airlines trägt keine Verantwortung für Medikamente und ähnliche medizinische Produkte, die aus Sicherheits- oder Zollgründen nicht an Bord erlaubt sind.

Du kannst deine Tennisausrüstung als Teil deines aufgegebenen Gepäcks ohne vorherige Ankündigung oder besondere Genehmigung mitnehmen. Wird die Freigepäckmenge überschritten, gelten die üblichen Gepäckbestimmungen.

Ja, Du darfst deine Golfausrüstung auf unseren Flügen gegen Gebühr mitnehmen. Der Fluggast darf seine Golfausrüstung mitnehmen solange sie aus Golfschlägern, Golfbällen, einem Paar Golfschuhen und einer Golftasche besteht. Persönliche Gegenstände sind in der Golftasche nicht erlaubt.

Um sicherzustellen, dass wir genug Platz für alle Gepäckstücke haben, begrenzen wir die Menge, die wir befördern, auf maximal 50 Stück pro Flugzeug. Dein Golfgepäck sollte nur Golfausrüstungen enthalten. Detaillierte Informationen zu Gebühren und Limits zur Golfausrüstung findest du auf unserer "Freigepäck" Seite."

Golftaschen bis 23 kg werden gegen eine Gebühr von 30 Euro pro Stück und One-Way-Flug transportiert. Jedes zusätzliche Kilo wird am Flughafen als Übergepäck berechnet (10 EUR/kg). Ausführliche Informationen zu Gebühren und Limits der Golfausrüstung findest du auf unserer Seite Freigepäck.

Drohnen stellen aufgrund der Wärme- und Energiemenge eine potenzielle Fluggefahr dar.

ALLE LIPO-Batterien müssen mitgeführt werden. Drohnenakkus müssen mit ihren Kontakten umwickelt und dann in eine Plastiktüte gesteckt und in eine Sicherheitstasche gelegt werden.

Drohnenbatterien müssen im Handgepäck verpackt werden und dürfen nicht mehr als 100 Wattstunden haben.


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